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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Ich hatte immer im Kopf, dass man bei Wegfall der Versicherungspflicht eine Art von Benachrichtigung bekommt das man sich jetzt privat versichern "darf".

    Stimmt das so oder muss ich mich selbst darum kümmern? Letztes Jahr lag mein Gehalt mit Diensten und co deutlich über der Grenze für 2020, also müsste ich mich doch jetzt privat versichern können?



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  2. #2
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Ich bekam damals sowohl von der KH-Verwaltung als auch von der KK einen Schrieb mit entsprechender Info, dort musste ich dann auch mitteilen, wie ich mich fortan versichern wollte. Ob sich in den elf Jahren seitdem irgendetwas geändert hat, weiß ich nicht.



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  3. #3
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Okay das ist gut zu wissen. Habe aktuell etwas Schiss das es am Ende heißt sie haben die Frist verpasst und Ihre Anwartschaft ist deshalb zwischenzeitlich ausgelaufen...



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Willst du dich denn privat versichern?



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  5. #5
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Nach reiflicher Überlegung: ja. In der GKV zahlen wir Ärzte schließlich später auch die vollen (aktuell noch) 14.9% alleine (auf alle Einkünfte; Versorgungswerk genauso wie Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen etc.; 7.x% zahlen nur Personen die eine Rente aus der DRV erhalten), da ist die PKV kaum teurer. Und in jungen Jahren deutlich günstiger.

    Außerdem glaube ich nicht, dass das System GKV/PKV in der jetzigen Form in 40 Jahren noch existiert.



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