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Die für mich zuständigen Mitarbeiter im Landesbesoldungsamt sind der Auffassung, dass die Vergütung von Diensten nicht mit reinzählt in das Einkommen das für die Grenze entscheidend ist. Somit würde ich die Grenze nicht überschreiten.
Höchstrichterliche Urteile des Bundessozialgerichts sagen zwar was anderes... Erklärt aber warum ich den Wisch noch nicht bekommen habe.
Die spannende Frage ist jetzt: Gelten die Fristen der Krankenkasse/Anwartschaft ab dem Zeitpunkt an dem ich die Bescheinigung des Arbeitgebers/Landesbesoldungsamts habe oder ab dem Zeitpunkt an dem ich sie hätte haben müssen: dem 1.1? :<
Geändert von freak1 (04.02.2020 um 19:58 Uhr)