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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
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    An Unikliniken gilt das Wiss-Zeit-Gesetz

    Man darf zunächst maximal 6 Jahre befristet sein in Verträgen ohne Promotion (Zeit ist zum Erreichen der Promotion). (Kleinere Verlängerungen haben trotzdem Kollegen erhalten).

    Danach darf man 9 Jahre mit Promotion befristet sein; oder entfristet werden.

    In einer Klinik mit Personalnot wurde eine Kollegin, die ihre Promotion nicht gemacht hat, dann über die AöR angestellt nach den 6 Jahren. Ist aber letzendlich in die Praxis gegangen.



  2. #17
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Erdbeermond Beitrag anzeigen
    Wirst du einfach nur so als Arzt eingestellt, nicht zum Zweck der Weiterbildung, dann muss die Befristung wohl einen Grund haben, wie z.b Schwangerschaftsvertretung o.ä.
    @Erdbeermond: du sprichst nur von Befristungen "mit Sachgrund". Und der Sachgrund ist dann die Weiterbildung oder die Schwangerschaftsvertretung. Es gibt aber auch Befristungen "ohne Sachgrund". Und bei solchen ist die Zeit fast beliebig wählbar. Es gibt also auch Arbeitsverträge als "Arzt", nicht zum Zweck der Weiterbildung, über eine x-beliebige Zeit. Dass man dann trotzdem Weiterbildung bekommt oder bekommen kann ist wieder ein anderes Thema. Aber man kann auch einfach als Arzt eingestellt werden.



  3. #18
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    @Erdbeermond: du sprichst nur von Befristungen "mit Sachgrund". Und der Sachgrund ist dann die Weiterbildung oder die Schwangerschaftsvertretung. Es gibt aber auch Befristungen "ohne Sachgrund". Und bei solchen ist die Zeit fast beliebig wählbar. Es gibt also auch Arbeitsverträge als "Arzt", nicht zum Zweck der Weiterbildung, über eine x-beliebige Zeit. Dass man dann trotzdem Weiterbildung bekommt oder bekommen kann ist wieder ein anderes Thema. Aber man kann auch einfach als Arzt eingestellt werden.
    Gerade als Facharzt würde ich mir das 3x überlegen einen befristeten Job zu nehmen. Es gibt nämlich viele unbefristete Angebote.
    Es käme höchstens Oberarzt in einer Uniklinik in Frage (befristet) mit dem Ziel Karriere vorranbringen.

    Assistenzarztzeit ist meiner Erfahrung nach immer mit Befristung, vielen Aufgaben, viel Unsicherheit, keine Garantie der Rotation, viel versprochen, nicht immer alles gehalten.



  4. #19
    Diamanten Mitglied
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    Ich würde mir überhaupt keinen Stress machen wegen eines befristeten Vertrages. Erstens ist das die Regel, zweitens ist man nach einigen Jahren Erfahrung ein gefragter Arbeitnehmer. Die meisten Kliniken werden dich beknieen eine Vertragsverlängerung zu unterschreiben. An den Unikliniken ist es inzwischen auch nicht mehr so rosig mit der Bewerberauswahl, auch hier spüren die Arbeitgeber den zunehmenden Ärztemangel und die schwindende Leidensbereitschaft der Jünglinge. An der Uniklinik gibt es wie o. g. natürlich das Wissenschaftszeitgesetz. Das heißt, ab einem Gewissen Zeitpunkt wird Forschung logischerweise abverlangt. Wer forscht bekommt aber in der Regel auch eine Vertragsverlängerung.



  5. #20
    Platin Mitglied
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    Leider so üblich - trotzdem aus meiner Sicht ein Unding.
    Ich habe selber bisher nur befristete Verträge gehabt und war damit zufrieden. Ich bin aber auch örtlich ungebunden, habe keine Kinder und beabsichtige keinen Immobilienkauf. Und so konnte ich meinen letzten Vertrag bei Stellenwechsel einfach auslaufen lassen und Umzug und Wechselzeit wurden mir durch das Arbeitsamt erstattet. Abgesehen davon reicht meine Loyalität gegenüber meinem Arbeitgeber natürlich so auch nur bis zum Vertragsende und keinen Tag länger... So er mir, so ich ihm

    Wenn man aber in einer anderen Situation ist macht es evtl. Sinn auf einen unbefristeten Vertrag (der ja trotzdem nicht unkündbar ist) hinzuwirken. Zumindest in Mangelfächern außerhalb der Ballungszentren sollte das durchaus machbar sein.



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