- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
An Unikliniken gilt das Wiss-Zeit-Gesetz
Man darf zunächst maximal 6 Jahre befristet sein in Verträgen ohne Promotion (Zeit ist zum Erreichen der Promotion). (Kleinere Verlängerungen haben trotzdem Kollegen erhalten).
Danach darf man 9 Jahre mit Promotion befristet sein; oder entfristet werden.
In einer Klinik mit Personalnot wurde eine Kollegin, die ihre Promotion nicht gemacht hat, dann über die AöR angestellt nach den 6 Jahren. Ist aber letzendlich in die Praxis gegangen.