Das allerdings wäre neu...
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Auch wenn das Gesetz kurzzeitig außer Kraft gesetzt wird, muss die gesamte Arbeitszeit mit allen Zuschlägen vergütet werden.
Das allerdings wäre neu...
Im Krisenfall gelten eh keine Regelungen mehr. Was willst du denn dagegen machen, eingeteilt zu werden. Klagen? Viel Glück...
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Der krankenhausalarmplan Niedersachen zB spricht von Ruhezeit:Arbeitszeit von 12:12
https://www.aekn.de/fileadmin/media/...raxis/KAEP.pdf
Viertletzte Seite
Geändert von vanilleeis (14.03.2020 um 21:28 Uhr)