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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #296
    Registrierter Benutzer Avatar von Philip_MHH
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    Zitat Zitat von murkel Beitrag anzeigen
    Mein Kind (4) lief gestern durch den Supermarkt und redete laut vor sich hin: „ich fass alles an, obwohl ich Corona habe...“
    Richtig witzig seid ihr dann auch schneller an der Kasse vorangekommen?



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  2. #297
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Zitat Zitat von Fr.Pelz Beitrag anzeigen
    Wir haben heute die schriftliche Ankündigung bekommen, wie unser Klinikum damit umgeht, es gibt ein Triagezelt und einen "Triagetruck" vor dem Klinikum und die wir Ärzte werden alle dazu verpflichtet, dort zu arbeiten, je nach Klinikgröße und Kapazität werden wir dann jeweils von den Dienstplanverantwortlichen eingeteilt. Geplante Elektivpatienten werden abbestellt werden. Ich hoffe wirklich, dass es soweit nicht kommt.
    Das klingt ja richtig scheisse. Dürfen die das eigentlich? Ich habe woanders gelesen, dass man die Niedergelassenen gar nicht dazu verpflichten dürfte, mitzutesten, da es zum Seuchenschutz gehört und damit den Gesundheitsämtern obliegt. Keine Ahnung, ob das stimmt, kann da jemand was zu sagen?



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  3. #298
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von vanilleeis Beitrag anzeigen
    Das klingt ja richtig scheisse. Dürfen die das eigentlich? Ich habe woanders gelesen, dass man die Niedergelassenen gar nicht dazu verpflichten dürfte, mitzutesten, da es zum Seuchenschutz gehört und damit den Gesundheitsämtern obliegt. Keine Ahnung, ob das stimmt, kann da jemand was zu sagen?
    Ich nehme an, daß es den Krankenhausärzten einfach als Dienstaufgabe auferlegt wird. Anderswo in NRW sucht man dagegen Liquidat...ähh, Freiwillige, die für 100 EUR/H die Abstriche machen sollen.
    Die Frage ist natürlich, ob eine Letalität bis 3,5% dies rechtfertigt (in Asien sind bis zu 40% der Angesteckten medizinisches Personal bzw. deren Angehörige).
    Falls es nicht zum Äußersten kommt, wäre immer noch die Frage zu klären, wer für eine dadurch evt. notwendige Quarantäne inkl. evt. Stornokosten etc...aufkommt. Nach meinem Kenntnisstand gibt es für eine Quarantäne einschließlich der Familie daheim nämlich keine AU. Und home-office ist für Ärzte ja keine Lösung. Die BG wird die Kosten einer evt. Ansteckung auch nicht übernehmen wollen, zumal die Infektionswege ja nicht schlüssig nachzuweisen sind.
    Gut, sich selbst vorab krankmelden kann man immer.

    Daß sich Gesundheitsamt (per Gesetz für die Seuchenbekämpfung zuständig) und Kassenärzte (Massentestungen ist ausdrücklich keine Aufgabe) aus Ressourcenknappheit gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben, ist auch richtig und hätte schon kurz nach den ersten Meldungen aus China verbindlich geregelt werden können.
    Geändert von tarumo (04.03.2020 um 07:23 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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  4. #299
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Meines Wissens werden Menschen in angeordneter Quarantäne genau so behandelt wie Menschen mit einer AU, was die Lohnfortzahlung/Krankengeld angeht.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  5. #300
    Diamanten Mitglied
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    Menschen in Quarantäne bekommen nur eine AU wenn sie auch krank sind. Bei prophylaktischer Absonderung (Kontaktpersonen Risikoklasse I oder II) bekommt man eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt.

    In RLP versucht die KV auch mobile Ärzteteams aufzustellen, damit alle Fiebernden die sich bei der 116117 melden evtl abgestrichen werden. Stundenlohn 100€, es wird zumindest ein Dienstwagen gestellt, vl auch mit Fahrer.



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