Das klingt ja richtig scheisse. Dürfen die das eigentlich? Ich habe woanders gelesen, dass man die Niedergelassenen gar nicht dazu verpflichten dürfte, mitzutesten, da es zum Seuchenschutz gehört und damit den Gesundheitsämtern obliegt. Keine Ahnung, ob das stimmt, kann da jemand was zu sagen?