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Weil die Frage ja aufkam- eine Coronainfektion kann sowohl eine Berufskrankheit als auch ein Arbeitsunfall sein. Das hängt überwiegend von der Berufsgruppe ab: Mitarbeiter in Krankenhäusern (incl. Reinigungspersonal) und med. Einrichtungen- BK. Arbeiter in Betrieben, in denen es einen Ausbruch gab und wo die Arbeitsbedingungen die Ansteckung gefördert haben- Arbeitsunfall. Unterbringung und z.B. Bedingungen in Kantinen, denen sich der MA nicht entziehen konnte, zählen mit dazu.
Für die Anerkennung ist aber ein Gesundheitsschaden (zumindest Fieber) erforderlich. Zu Spätfolgen nach asymptomatischer Infektion äußert sich die zugehörige DGUV-Info nicht.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
Wie läuft das dann? Müsste jetzt mein Gatte, falls er Fieber bekäme, zum D Arzt?
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Wie sieht es denn bei Lehrern und Erziehern aus?