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Hat die Kammer offenbar Unsinn bestätigt
Klingt für mich sinnvoll, ja.
Also ich schließe mich den Vorpostern an:
Das ist Quatsch (Mikrobiologie als direkte Patienten"VERSORGUNG" gibt es nicht).
"müssen 12 Monate in der stationären Patientenversorgung abgeleistet werden"
https://www.aekwl.de/fileadmin/user_...01.07.2020.pdf
Es ist in der Regel sowas gemeint wir 12 Monate Innere.
Aber es ist in der Mikrobiologie sehr offen formuliert, daher gehen sicherlich auch viele andere Gebiete (Pädiatrie, Gyn, Chirurgie, ...).
Meistens fällt die Formulierung "unmittelbare Patientenversorgung".
Als Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung gelten Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Augenheilkun-
de, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankhei-
ten, Humangenetik, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -
psychotherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative
Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Strahlentherapie,
Urologie.
Radiologie zählt - genauso wie Pathologie und Co. - nicht zur unmittelbaren Patientenversorgung.
In der Labormedizin ist es etwas eingeengter Formuliert: "12 Monate in der stationären Patientenversorgung im Gebiet Innere Medizin und/oder Kinder- und Jugendmedizin".
Allerdings sollte man nicht vergessen, dass insbesondere für die Innere Medizin Labordiagnostik einen sehr hohen Stellenwert hat.
(MiBi auch, aber eben anders).
MiBi hat für operative Fächer (der direkten Patientenversorgung) eben häufiger einen hohen Stellenwert, als "allgemeine Labordiagnostik".
Würde ich mich auch ein bisschen danach richten, was ich für sinnvoll erachte in meiner jeweilig angestrebten Fachrichtung.
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Seit der Fassung vom 01.07.2023 hat sich auch Westfalen-Lippe entschieden, auch Laboratoriumsmedizin weg vom Innere-Zwang auf die generelle "stationäre Patientenversorgung" zu ändern.
Aber ich denke, dass Radio das Problem sein könnte. Nicht alle Kammern erkennen das als Patientenversorgung an.