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  1. #1
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    Ist der Schwangerschaftsabbruch nicht nur bis zur 12. SSW. möglich und danach nur möglich, wenn eine medizinische Indikation besteht, z.B. Lebensgefahr der Mutter oder seelische Aspekte der Mutter. Eine embryopathische Indikation gilt allerdings nicht, sprich eine Behinderung wie eine Trisomie 21, um Diskriminierung gegenüber behinderten Menschen zu verhindern.

    Daher wäre in diesem Falle in der 18. SSW. p.m. keine Abtreibung mehr möglich.



  2. #2
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    Ich kenne die Frage natürlich nicht.
    Aber hier ist es gut zusammengefasst:

    mobile.doccheck.com/de/Schwangerschaftsabbruch

    Grundsätzlich darf man bis zur 12. SSW post conceptionem (14. SSW post menstruationem abtreiben).

    Fristfrei wird es bei dem Unterpunkt:
    Der Abbruch bleibt straffrei, wenn durch die Schwangerschaft Gefahr für das Leben oder Gefahr für eine schwerwiegende Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren besteht. Eine zeitliche Frist besteht nicht.

    Da fällt ein etwaiges Handicap des Ungeborenen soweit ich weiß auch drunter: Mit der Begründung, dass sich die Schwangere durch die Mitteilung der Diagnose so seelisch beeinträchtigt führt, dass eine Weiterführung der Schwangerschaft und die Geburt nicht zumutbar wäre.

    Wobei ich mich a) gerne von einem Gynäkologen korrigieren lassen und b) den genauen Fragetext mit Antworten nicht kenne.



  3. #3
    Unregistriert
    Guest
    Das steht noch auf Amboss:

    Medizinische Indikation (§ 218a Abs. 2 StGB)

    Jederzeit möglich, wenn dadurch eine Gefahr für die seelische und/oder körperliche Gesundheit der Schwangeren abgewendet wird und ihr andere Wege nicht zugemutet werden können
    -Der körperliche Aspekt beinhaltet die akute Lebensgefahr für die Mutter
    -Der seelische Aspekt beinhaltet die Unzumutbarkeit für die Schwangere, das Kind zu bekommen (Hier sind jegliche Lebenssituationen und Umstände mit eingeschlossen, die es für die Schwangere unzumutbar machen, das Kind zu bekommen. In den früheren Gesetzestexten stand an dieser Stelle noch die embryopathische Indikation, also explizit eine schwerwiegende Erkrankung des Fötus. Diese wurde entnommen, um Diskriminierung gegenüber behinderten Menschen zu vermeiden)



  4. #4
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    Da bin ich bei Dir. Und zur Antwortmöglichkeit D! ersetzt denn der Besuch bei einem Pschologen die Schwangerschaftskonfliktberatung? ME muss B richtig sein..



  5. #5
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    Bei Antwortmöglichkeit D steht aber sogenannte "mütterliche Indikation"! Die gibts doch garnicht. Dem Grunde nach ist ein Abbruch i d 18. Woche nicht mehr möglich. Und ob jetzt eine "Medizinische Indikation" vorliegt darüber entscheidet ein Arzt und es ist auch vor einem Abbruch das Aufsuchen einer Schwangerschaftskonfliktberatung notwendig.



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