Mit dem Jugendamt wird ja dann ein Hilfeplan erstellt, inklusive ambulanter hilfen drogenberatung e c. "Harmlose Fälle" in Betreuten jugendwohngruppen sind eher selten anzutreffen.
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Nach der Gesetzeslage muss es aber leider nicht unbedingt einen "therapeutischen" Sinn haben, es reicht ein "erzieherischer" ...
Mit dem Jugendamt wird ja dann ein Hilfeplan erstellt, inklusive ambulanter hilfen drogenberatung e c. "Harmlose Fälle" in Betreuten jugendwohngruppen sind eher selten anzutreffen.
Warte ist das jetzt für dich ein harmloser Fall oder nicht?
Es gilt auch zu bedenken - er ist 14 und somit bedingt strafmündig. Das Jugenstrafrecht greift bei ihm.
https://www.helles-koepfchen.de/artikel/3274.html
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" Ebenso wird in entsprechenden Fällen angeordnet, dass der Täter sich in psychologische Behandlung oder in eine Psychiatrie oder eine Erziehungsanstalt begeben muss" Ja gut aber wenn man demnach geht, wäre ja B richtig.