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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Von harmlos kann ja da wohl kaum die rede sein. Er ist gerade dabei auf die "schiefe Bahn zu geraten". Und gerade das Jugendamt ist ja zuständig wenn es darum geht maßnahmen nach dem und kinder und jugendhilfegesetz zu ergreifen sowie zu koordinieren.



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  2. #12
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    Eine zwangseinweisung muss aber begründet sein. Entweder durch eine Form von selbst oder fremdgefährdung die lebensgefährdend ist.Er konsumiert Cannabis, was nicht tödlich ist, berauscht sich auch anderweitig, trifft sich draußen mit seiner "Peer group" begeht diebstähle, schwänzt die schule. Das Verhalten ist schon geprägt von gesetzeswidrigkeiten. Ich weiss nicht ob das eine zwangseinweisung rechtfertigt, schonmal er ja seiner mutter gegenüber einsichtig ist also quasi sein fehlverhalten sogar einräumt. Was soll das ziel für den Aufenthalt in einer stationären einrichtung sein der kinder und jugendpsychiatrie? Eine Therapie? Je nachdem musser ja dann vielleicht erst mal "entgiften". Gerade KJP arbeitet doch eng mit Jugendamt zusammen. Ich denke A ist richtig und der B ist fraglich



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  3. #13
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    Ich habe B genommen weil sich die Antwort von dem Text löst bzw. sich so nicht mehr auf den Text bezieht. "Wenn aus medizinischer Sicht die Indika... für eine stationäre Behandlung steht, sollte...".

    Die Frage habe ich gestern aber auch mal meiner Schwester gezeigt die mit psychisch kranken Kindern arbeitet. Sie ist der Meinung das A richtig sein müsste...

    Schon abgefahren das die allg. ärztl. Reife darin besteht komplexe juritische Fälle einzuschätzen, seltene PNP´s zu differenzieren und Hämatoonko Diagnosen zu stellen und zu therapieren... Wenn das der Maßstab fürs KH ist hat meine Uni fünfeinhalb Jahre einen falschen Job gemacht - ich aber auch....



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  4. #14
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    Nun je länger ich mich mit diese Frage befasse komme ich tatsächlich zu der Überzeugung, dass nur A richtig sein kann. Du kannst natürlich jemand auch per richterlichen beschluss zwangsunterbringen aber dass setzt ja auch ein krankheitsspektrum voraus oder einen richterspruch beschluss im rahmen des ermessens für eine straftat. Eine straftat wurde bei dem jungen aber nicht zur anzeige gebracht. Die Tatsache, dass er "rebelliert" muss nicht wirklich einen krankheitswert haben. Auf welchem eine wiedereingliederung angebahnt werden kann ist am besten mit unterstützung des jugendamtes zu eruieren. Also mir stellt sich gerade nur die frage ob sich die nedilearn dozenten vielleicht bei der antwort geirtt haben und tatsächli h a richtig ist. Dann wäre es unnötig diese frage anzufechten. Da a die einzig plausible antwort ist



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  5. #15
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    Zitat Zitat von ykr111 Beitrag anzeigen
    Nun je länger ich mich mit diese Frage befasse komme ich tatsächlich zu der Überzeugung, dass nur A richtig sein kann. Du kannst natürlich jemand auch per richterlichen beschluss zwangsunterbringen aber dass setzt ja auch ein krankheitsspektrum voraus oder einen richterspruch beschluss im rahmen des ermessens für eine straftat. Eine straftat wurde bei dem jungen aber nicht zur anzeige gebracht. Die Tatsache, dass er "rebelliert" muss nicht wirklich einen krankheitswert haben. Auf welchem eine wiedereingliederung angebahnt werden kann ist am besten mit unterstützung des jugendamtes zu eruieren. Also mir stellt sich gerade nur die frage ob sich die nedilearn dozenten vielleicht bei der antwort geirtt haben und tatsächli h a richtig ist. Dann wäre es unnötig diese frage anzufechten. Da a die einzig plausible antwort ist
    Wie kommst du darauf, dass bei Yannick keine Straftat zur Anzeige gebracht wurde? Im Text steht doch eindeutig, "wiederholt sei die Polizei da gewesen, da Yannick gestohlen hatte und in andere kriminelle Handlungen verwickelt war." Also hat er schon wiederholt Straftaten begangen und da gab es sicherlich eine Anzeige - die gibt es ja bei Diebstählen quasi immer. Der Konsum von Cannabis und hochprozentigem Alkohol (im Text wird Wodka angegeben), stellt in Yannicks Alter eine Entwicklungsgefährdung da. Er könnte seiner physischen und psychischen Gesundheit nachhaltig durch weiteren Konsum schaden. Ich habe mit zwei Juristen über die Frage gesprochen, beide sind der Meinung das B richtig ist. Zu meiner Schulzeit wurden mehrere Schüler, die in Yannicks Alter ein ähnliches Verhalten an den Tag gelegt haben, in geschlossenen Kinder- und Jugendpsychatrien untergebracht, und von denen wollte da auch keiner sein, aber das ging mit richterlichem Beschluss.



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