Gegen C spricht dass man tatsächlich ein Kind aus erzieherischen Gründen (wenn vorherige Maßnahmen wie das Einschalten des Jugendamts explizit nichts gebracht haben) wirklich Zwangseinweisen kann, obwohl keine im klassischen Sinne Eigen-/Fremdgefährdung besteht (Ich finde die Gesetzeslage auch iwie komisch v.a. weil man ja mit 14 schon (zumindest teilweise) rechtsmündig ist)