teaser bild
Seite 4 von 6 ErsteErste 123456 LetzteLetzte
Ergebnis 16 bis 20 von 28
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    15.04.2020
    Beiträge
    6

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Ich habe C genommen. Yannick lehnt eine Behandlung ab und gegen seinen Willen kann man ihn ohne einen richterlichen Beschluss nicht zwingen. Der richterliche Beschluss wäre durch eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung begründet, die ja nicht wirklich gegeben ist. Nirgends steht, dass eine Entwicklungsgefährdung Grund für Zwangsmaßnahmen ist. Oder was meint ihr, spricht gegen C?



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  2. #17
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    14.03.2020
    Beiträge
    79
    Gegen C spricht dass man tatsächlich ein Kind aus erzieherischen Gründen (wenn vorherige Maßnahmen wie das Einschalten des Jugendamts explizit nichts gebracht haben) wirklich Zwangseinweisen kann, obwohl keine im klassischen Sinne Eigen-/Fremdgefährdung besteht (Ich finde die Gesetzeslage auch iwie komisch v.a. weil man ja mit 14 schon (zumindest teilweise) rechtsmündig ist)



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  3. #18
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    21.10.2014
    Beiträge
    45
    Also, wie in dem Dokument beschrieben, was wir auf FB sammeln hier noch einmal die wichtige Textpassage von §1631b BGB (1) (1) Eine Unterbringung des Kindes, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, bedarf der Genehmigung des Familiengerichts. Die Unterbringung ist zulässig, solange sie zum Wohl des Kindes, insbesondere zur Abwendung einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung, erforderlich ist und der Gefahr nicht auf andere Weise,auch nicht durch andere öffentliche Hilfen, begegnet werden kann. Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist; die Genehmigung ist unverzüglich nachzuholen."

    Vor allem der Satz impliziert 1. Hat die Mutter bisher überhaupt Hilfe gesucht, außer umzuziehen? das entspräche nicht der "öffentlichen Hilfe" 2. ist eine Zwangseinweisung ohne vorherige Ausschöpfung aller anderen Mittel sogar gegen das Gesetz.

    Weiterhin ist fraglich, ob eine solche Zwangseinweisung überhaupt eine große Aussicht auf Erfolg hat. Wir haben zusätzlich zu den Rahmenbedigungen um eine Zwangseinweisung zu rechtfertigen, schlicht zu wenig Informationen (Klauen ist keine Gefahr für Leib und Leben; Cannabis ist auch eher fraglich lebensgefährlich)

    Logisch ist hier zu erst die Meldung und das Hilfeersuchen beim Jugendamt. Der Patient zeigt sich einsichtig und bestätigt zwar die Geschichten, aber ob wirklich Gefahr für Leib und Leben und somit Gefahr in Verzug besteht, geht einfach nicht aus dem Text hervor. Angaben diesbezüglich reichen auch nicht aus, um zu verstehen, welche Drogen und wie häufig. Das klang tatsächlich alles nicht so dramatisch und konkret, dass man das mMn vor Gericht durchbekommen würde.



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  4. #19
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    10.10.2019
    Beiträge
    8
    Ich habe auch Antwort A genommen. Es geht nicht hervor, ob das Kind einwilligungsfähig ist oder nicht. Die Begründung für A ist wie bei den anderen schon genannt. Ich schicke die Frage auch zum IMPP, die Frage entweder rauszunehmen, da sie zu unklar ist oder auch Antwort A gelten zu lassen. Denke, je mehr sie beanstanden, desto sinnvoller.



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  5. #20
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    21.10.2014
    Beiträge
    45

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Außerdem ist fraglich, ob wir als Arzt überhaupt zu solchen Aussagen fähig sind. Es gibt ein Rechtsdienstleistungsgesetz... vllt wirft das IMPP da mal einen Blick hinein. Laut einem Anwalt aus meinem Bekanntenkreis sind Antworten A-C jeweils rechtlich richtig. Aber nach Eskalationsstufe zuerst A zu wählen. Dennoch A-C richtig.



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
Seite 4 von 6 ErsteErste 123456 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook