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Im aktuellen Ärzteblatt ist exemplarisch eine Stellenanzeige für einen zu verbeamteten OA auf der Basis einer W2-Professur erschienen (Bayern). Kann sich jeder informieren, was man neben der akademischen Karriere sonst noch so nachweisen muß. Auch wenn Verbeamtungen an Unikliniken die Ausnahme sind. Ob es natürlich Sinn macht, sich auf ein solches Modell einzulassen anstatt ein (Tarif oder AT) Gehalt als OA anzustreben, ist dann eine andere Sache. Immerhin ist die W2-Besoldung nicht mehr ganz so kläglich wie vor ein paar Jahren noch.
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"