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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #136
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Im aktuellen Ärzteblatt ist exemplarisch eine Stellenanzeige für einen zu verbeamteten OA auf der Basis einer W2-Professur erschienen (Bayern). Kann sich jeder informieren, was man neben der akademischen Karriere sonst noch so nachweisen muß. Auch wenn Verbeamtungen an Unikliniken die Ausnahme sind. Ob es natürlich Sinn macht, sich auf ein solches Modell einzulassen anstatt ein (Tarif oder AT) Gehalt als OA anzustreben, ist dann eine andere Sache. Immerhin ist die W2-Besoldung nicht mehr ganz so kläglich wie vor ein paar Jahren noch.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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  2. #137
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    Das extern zu machen ist etwas, das ich zunehmend auch für eine schlechtere Idee halte je mehr ich darüber nachdenke, und je mehr ich hier lese.

    Wie sich die Kommission zusammensetzt weiß man im Vorhinein sicher nie, oder? Zumindest nicht mehrere Jahre im Voraus...und vermutlich gibt es da auch Unterschiede, abhängig davon wer glücklicher-oder unglücklicherweise gerade da drinsitzt oder berufen wird wenn man anmeldet. Kann es sein, dass insofern nichtmal innerhalb einer Uni Einheitlichkeit herrscht was die Anforderungen angeht?


    @firebird:
    Dass ein Unterschied zwischen kumulativer Arbeit und Gesamtschrift besteht ist auch ein guter Punkt - kumulativ wird sicher mehr gefordert was Publikationen angeht - allerdings braucht man in der anderen ja auch was worüber man schreiben kann, aber es ist eine separate Veröffentlichung, das ist sicher ein Vorteil. Was wird denn häufiger gemacht tendenziell bzw was hältst du für besser?

    Auf jeden Fall nochmal danke für die ganze Beratung!



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  3. #138
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    das war mal...
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    Gesamtschrift macht eigentlich keiner mehr und zur gleichen Behandlung aller frei nach Orwell alle Habilitanten sind gleich, manche sind gleicher



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  4. #139
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Auch wenn Verbeamtungen an Unikliniken die Ausnahme sind. Ob es natürlich Sinn macht, sich auf ein solches Modell einzulassen anstatt ein (Tarif oder AT) Gehalt als OA anzustreben, ist dann eine andere Sache. Immerhin ist die W2-Besoldung nicht mehr ganz so kläglich wie vor ein paar Jahren noch.
    Soweit mir bekannt, gibt es die Verbeamtung nur in Bayern.
    Auch wenn es etwas Off-Topic ist: https://www.sueddeutsche.de/karriere...dient-1.493784

    1) "Doch die Qualität der deutschen Medizinforschung ist international zweitklassig" ---oft auch eher 3. Liga
    2) "Chirurgen, Radiologen und Anästhesisten etwa - die auch nach Abzug von Abgaben an die Universitäten in jedem Jahr weit über 500.000 Euro Privathonorar" --unfair gegenüber Fächern wie Pädiatrie
    3) "am Rande der Legalität bewegen, da sie oft nicht selbst behandeln, sondern Oberärzte die eigentliche Arbeit erledigen." ---oder Ärzte in Weiterbildung, jede ärztliche Tätigkeit müsste der CA selbst durchführen.
    4) "Ordinarien auch dazu, ihr Hoheitsgebiet groß zu halten" ---ein prekäres Problem, wenn Fächer sich aufspalten, weil mit der Zeit die Sachen komplexer geworden sind. Es gibt Leiter von Unikliniken, die keine (neuro) radiologische Katheterintervention selbst durchführen können, aber trotzdem diese als Chef leiten (?). In der Gyn ist es ähnlich, wie im Artikel beschrieben.
    5) "Wenn für die Universitäten nur noch zweitklassige Bewerber übrig bleiben" ---das glaube ich nicht, unter dem bisherigen System wurde Forschung/Lehre teilweise auch Krankenversorgung zweitklassig. Jetzt soll es mit "weiter so" Besserung geben? wenig überzeugend
    6) "dass der Sinn der neuen Regelung nicht darin besteht, einen erstklassigen Chefarzt billiger zu haben, sondern vor allem darin, ihn besser einzubinden." ---mit der Hoffnung auf Besserung.



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  5. #140
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    Der Artikel ist 10 Jahre alt und dementsprechend veraltet. Diese Gehälter gehören der Vergangenheit an bei Neuberufungen. Mehr als 500.000 ist inclusive Privatliquidation nur noch seltenst drin. Als Praxisinhaber gibts in der Regel mehr Geld als als Unichef.
    Ein Unichefarzt muss auch nicht alles können. Gerade das Beispiel Radiologie. Wenn der Chef seinen Schwerpunkt in der Diagnostik hat, warum soll er dann Interventionen machen. Abgesehen davon, ist gerade in den Fächern wie Radiologie (wo es keine eigenen Patienten zu versorgen gibt), auch Hauptaufgabe der Chefärzte Drittmittel zu acquirieren damit die Abteilung läuft (das normale Personalbudget reicht nämlich meistens nicht aus um Forschung, Klinik und Lehre unter einen Hut zu kriegen) und fürs Interventionelle gibts eben Oberärzte. Ins Tagesgeschäft sind Chefärzte gerade in den klinisch-theoretischen Fächern häufig nicht wirklich eingebunden. Dies ist auch nicht notwendig mMn.
    Die Hybris, dass ein Chefarzt alles können muss, was der Fachbereich anbietet, sollte mMn der Vergangenheit angehören.



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