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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Zilia
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    Liebe Leute,

    mein befristeter Vertrag (1-Jahr-Elternzeit-Vertretungsstelle in einer Klinik) läuft in ein paar Monaten aus.
    Bis jetzt wurde mir noch keine Verlängerung "offeriert" und ich habe noch nicht danach gefragt.
    Aus gutem Grund. Die Arbeitsbedingungen sind nicht gut (Überstunden ohne Ende); die Weiterbildung ist ohne Struktur.
    Wollte mir "in Ruhe" was anderes suchen (parallel zur regulären Arbeit komme ich kaum dazu, Bewerbungen zu schreiben, wenn ich spätabends nach Hause komme) und hätte auch 6 Monate Arbeitslosengeldanspruch, so dass ich in der Bewerbungsphase nicht ins finanzielle Bodenlose fallen würde.

    Meine hypothetische Frage (denn bis jetzt wurde mir noch keine Verlängerung offeriert):
    Müsste ich Konsequenzen vom Arbeitsamt (Sperrzeit) fürchten, falls mir eine Verlängerung angeboten werden würde (vielleicht ja auch nur für ein paar Monate) und ich diese ablehnen würde aufgrund von s. o. ?
    Der AG muss die Arbeitsbescheinigung für das Amt wahrheitsgemäß ausfüllen, wird das da mit reingeschrieben?

    Habe sehr unterschiedliche Ansichten diesbezüglich recherchiert. Falls ich wegen unzumutbarer Arbeitsbedingungen ablehne, wie sollte ich dies nachweisen, wenn ich einen Großteil meiner "wahren" Überstunden gar nicht aufschreiben durfte?

    Habe schon die Befürchtung, dass ich aus Existenzangst (Angst vor Sperrzeit/noch keine Alternativstelle) sowie einer Art "Stockholm-Syndrom" (man gewöhnt sich an alles/regelmäßiges Einkommen/im Haus eingelebt/in Corona-Zeiten haben wir auch weniger Alltagsgeschäft zu tun als sonst) dann "Ja" sagen würde.

    Vielen Dank für Eure Hinweise!


    Liebe Grüße,

    Zilia



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  2. #2
    Platin Mitglied
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    Was für eine Bescheinigung bekommt das Arbeitsamt denn vom Arbeitgeber? Du meldest dich drei Monate vor Vertragsende arbeitssuchend und legst ggf. deinen (befristeten) Vertrag vor.
    Schwierig wird es dann, wenn du ein vom Arbeitsamt vermitteltes Angebot ablehnst. D.h. wenn die dich vermitteln wollen, dann musst du dich in der Regel auch auf die jeweilige Stelle bewerben. Kann mir aber kaum vorstellen, dass ein Chef dich einstellt, wenn du ihm im Bewerbungsgespräch sagst, dass du da nicht arbeiten willst aber vom Amt geschickt wurdest
    Theoretisch könnten sie dir auch eine Bewerbung bei deinem alten/ bisherigen Arbeitgeber vorschlagen - aber auch da gilt ja oben genanntes. Im Zweifel daraufhinweisen, dass du natürlich in Zukunft jede Überstunde aufschreiben wirst, Opt-Out natürlich nicht unterschreibst und jetzt in die Familienplanung einsteigst und vermutlich in den nächsten 10 Jahren häufiger mal wegen Elternzeit oder Kind-Krank ausfallen wirst^^

    Wenn du zum Vertragsende schon eine neue Stelle in Aussicht hast dann melde das so beim Amt. Selbst wenn Beginn erst in ein paar Monaten sein sollte - die sind froh, wenn sie sich nicht weiter um dich kümmern müssen.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von Zilia
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    Hallo Mano,

    danke für Deine Nachricht!

    Ich meine die "Arbeitsbescheinigung nach § 312 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)", die der AG auszufüllen mit allem Drum und Dran (Beschäftigungsdauer, Lohn/Gehalt, ob der AG oder der AN gekündigt hat) verpflichtet ist.
    Ist leicht zu ergooglen, da ich nicht sicher bin, ob das Blanko-Formular verlinken darf.

    Unter Punkt 5.2 heißt es da in einer Frage: "Die befristete Beschäftigung war für mindestens 2 Monate vorgesehen und eine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung wurde durch den Arbeitgeber bei Abschluss des Vertrages in Aussicht gestellt" - Wahlmöglichkeit des AG Ja oder Nein.

    Je nach Eifer des/der Sachbearbeiter/in kann sowas manchmal eine Sperrzeit einbringen, soweit ich es recherchiert habe, wenn man eine Verlängerung abgelehnt hat. Dann muss man das begründen.

    Es geht nicht um Jobangebote des Arbeitsamtes, sondern um die befristete Stelle, aus der ich in die Arbeitslosigkeit komme.
    Wenn mir keine Verlängerung angeboten wird, ist das ganze redundant.

    LG, Zilia



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  4. #4
    Platin Mitglied
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    Von mir wollte keiner so ein Formular sehen
    Ansonsten wurdest du als Vertretung eingestellt - eine Weiterbeschäftigung wurde dir also nicht in Aussicht gestellt. Ansonst erstmal ruhig abwarten ob sich überhaupt jemand rührt...



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Du musst keine Konsequenzen fürchten bei ALG 1. Einfach 3 Monate vorher arbeitssuchend melden, dann gibt es auch keine Probleme mit Sperrzeiten etc. Du musst auch nicht begründen warum du eine Verlängerung nicht annimmst. Deine Verpflichtung ist lediglich deine Arbeitskraft zur Verfügung zu halten. Falls Jobangebote kommen, hast du bei ALG1 erstmal kein Druck. Zweitens kann man die Angebote mit irgendwelchen Begründungen ablehnen. Die Beamten haben meist keine Ahnung von den arztspezifischen Aspekten auf dem Arbeitsmarkt. Ich wurde 4 Monate bis auf 2 Präsenztermine in der Agentur einfach in Ruhe gelassen.

    Punkt 5.2 zielt auf die Absicht des Arbeitgebers zu Beginn des Arbeitsverhältnisses.



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