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Zitat von
nie
Ich hatte mal einen Monat Leerlauf zwischen zwei Jobs und hab mich nirgendwo gemeldet weil ich den neuen Job einen Monate später schon in der Tasche hatte und in Ruhe Urlaub machen wollte. Für den einen Monat musste ich für die GKV tatsächlich nichts zahlen, den kann man so überbrücken. Für jeden weiteren Monat wäre minimale Beitragssatz (der halt auch für Hartz IV/ALG II-Empfänger gilt) fällig geworden, das waren damals knapp 110 €/Monat. Dürfte allerdings mittlerweile bisschen mehr sein.
Das war aber halt zu prä-Arzt-Zeiten, weiß jetzt nicht ob das irgendwie mit dem zusammenhängt, was man vorher an Beiträgen gezahlt hat. Aber zumindest meine Krankenkasse hat mir da freundlicherweise unverbindlich Auskunft gegeben als ich gefragt habe wie das laufen würde wenn man ohne Arbeit ist und sich nicht beim Amt meldet.
Cave: Das mit dem 1 Monat bei der Krankenversicherung nachversichert sein nach einer Arbeitsstelle heißt "nachgehender Leistungsanspruch".
Eine freiwillige Kranken/Pflege-Versicherung ist recht teuer (schon wenn man man über ein bestimmtes Einkommen nicht hinauskommt) (ohne Arbeit), ich (über 30 Jahre alt allerdings) habe dafür schon fast 200 Euronen jeden Monat zahlen müssen, als ich mal was überbrücken musste (weil noch nicht klar war, welchen Leistungsanspruch ich hatte), das haut ganz schön rein ins Budget.
Zudem wird rententechnisch nur in die Ärzteversorgung eingezahlt, wenn man ALG I bekommt.
Bei Hartz IV gibt es nichts zur Ärzteversorgung. Dann kann man nur freiwillig einzahlen. Ich musste mal ein paar Wochen mit Hartz IV überbrücken und habe mich dann sehr geärgert, denn ich wusste nicht, dass man die Beiträge in der Ärzteversorgung dann nur im laufenden Jahr freiwillig nachzahlen kann.
Aber, man lernt nie aus. Ich habe mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Anspruch auf ALG I für 6 Monate, wenn die Stelle ausläuft.
Bloß nichts "vergeben".