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    Medi-Learn Repetitorien Avatar von MEDI-LEARN
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    Zum Nachteilsausgleich:

    Frage A:38/ B: 127 wurde aus der Wertung genommen, weil hier sowohl Lösung A als auch Lösung B richtig sind.

    Eine dem Nachteilsausgleich angepaßte Neuberechnung der jetzigen Bestehensgrenze (171) ergibt keine Veränderung der Bestehensgrenze.

    Fazit:
    Alle Studenten, die 170 Punkte haben und sich bei
    Frage A:38/ B:127 entweder für Lösung A oder B entschieden haben, bekommen das Examen doch noch als bestanden gewertet.

    Glückwunsch

    Ausführliche Berechnung:

    Die Bestehensgrenze ergibt sich aus dem Schnitt der Referenzgruppe (218,3) abzüglich 22 % (48,026).
    Der resultierende Zahlenwert (170,274) muß nun zur nächsten ganzen Zahl aufgerundet werden (171).

    Im Nachteilsausgleich ergibt sich die "neue Bestehensgrenze", indem zum Schnitt der Referenzgruppe der Wert hinzuaddiert wird, der sich ergäbe, wenn diese Frage nicht herausgommen worden wäre.
    Dieser "neue Schnitt" läßt sich schätzen, in dem man die Itemstatistiken der herausgenommenen Frage betrachtet. Aufgrund unserer Statistik haben bei der Frage 30 % A und 2 % B gekreutzt.

    Es würde sich also ein neuer Schnitt der Referenzgruppe in Höhe von 218,62 ergeben. Die hieraus resultierende ungerundete Bestehensgrenze (218,62 abzgl. 22 %=48,0964) liegt bei 170,52, und damit bleibt die Bestehensgrenze bei 171 Punkten.

    Viel Erfolg

    Geändert von MEDI-LEARN (13.09.2001 um 13:23 Uhr)



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