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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #51
    Top Benutzer :)
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Ja, das ist je nach Vergütungsmodell der übliche Satz als Notarzt. Dafür dürfen Notärzte im Gegensatz zu anderen Ärzten auch scheinselbständig sein und müssen nicht über die Arbeitnehmerüberlassungen vermittelt werden.
    was ist der Vorteil der als NA erlaubten „Scheinselbständigkeit“?



  2. #52
    Diamanten Mitglied
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    keine Sozialversicherungsabgaben für den Auftraggeber und Auftragnehmer



  3. #53
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Offiziell sind Notärzte im Rettungsdienst (!) sozialversicherungsbefreit und was nicht ganz unwichtig ist- beitragsfrei unfallversichert über den jeweiligen Auftraggeber. Zur Frage der Selbständigkeit oder nicht-Selbständigkeit hat äußert sich das Gesetz nicht. Da die Frage der Sozialversicherungsbeiträge geklärt ist, interessiert sich die Rentenversicherung auch nicht mehr dafür.

    Aus der Frage wiederum ergeben sich Problematiken wie Arbeitszeitgesetz (McPomm ist das einzige Bundesland was eine gesetzliche Sonderregelung hat) und Arbeitsschutz.

    Und was ein weiteres Problem ist- Notarzt bei Veranstaltungen. Eigentlich geht das ausschließlich im Angestelltenverhältnis beim Auftraggeber oder im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #54
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    coole Info, thx



  5. #55
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Offiziell sind Notärzte im Rettungsdienst (!) sozialversicherungsbefreit und was nicht ganz unwichtig ist- beitragsfrei unfallversichert über den jeweiligen Auftraggeber. Zur Frage der Selbständigkeit oder nicht-Selbständigkeit hat äußert sich das Gesetz nicht. Da die Frage der Sozialversicherungsbeiträge geklärt ist, interessiert sich die Rentenversicherung auch nicht mehr dafür.

    Aus der Frage wiederum ergeben sich Problematiken wie Arbeitszeitgesetz (McPomm ist das einzige Bundesland was eine gesetzliche Sonderregelung hat) und Arbeitsschutz.

    Und was ein weiteres Problem ist- Notarzt bei Veranstaltungen. Eigentlich geht das ausschließlich im Angestelltenverhältnis beim Auftraggeber oder im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung.
    coole Info, thx



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