keine Sozialversicherungsabgaben für den Auftraggeber und Auftragnehmer
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keine Sozialversicherungsabgaben für den Auftraggeber und Auftragnehmer
Offiziell sind Notärzte im Rettungsdienst (!) sozialversicherungsbefreit und was nicht ganz unwichtig ist- beitragsfrei unfallversichert über den jeweiligen Auftraggeber. Zur Frage der Selbständigkeit oder nicht-Selbständigkeit hat äußert sich das Gesetz nicht. Da die Frage der Sozialversicherungsbeiträge geklärt ist, interessiert sich die Rentenversicherung auch nicht mehr dafür.
Aus der Frage wiederum ergeben sich Problematiken wie Arbeitszeitgesetz (McPomm ist das einzige Bundesland was eine gesetzliche Sonderregelung hat) und Arbeitsschutz.
Und was ein weiteres Problem ist- Notarzt bei Veranstaltungen. Eigentlich geht das ausschließlich im Angestelltenverhältnis beim Auftraggeber oder im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
coole Info, thx