Du hast am Anfang keinen Befreiungsantrag gestellt, oder?
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Hallo,
ich habe eine allgemeine Frage zu Honorartätigkeiten und dachte ich schreibe die einfach mal hier hinein, vielleicht liest ja noch jemand mit der die Frage beantworten kann.
Ich bin seit 5 Jahren sporadisch (10x im Jahr, ca. 300h/a) in einer Klinik als so genannter Honorararzt tätig.
Ich bekomme Euros gegen Zeit.
Mein Vertrag lautet auf selbstständige Tätigkeit.
Wie erwartet kam vor über 1 Jahr die Aufforderung von der Deutschen Rentenversicherung zur Statusfeststellung. 14 Monate später erhielt ich nun ein Schreiben dass mein Status erwartungsgemäß als nicht selbstständig (Scheinselbstständigkeit) beschieden wurde.
Der Clou an der Sache ist die Klinik gib mir nun einfach eine Gehaltserhöhung und sagt wir machen weiter wie bisher… mit welchen Abzügen habe ich ab sofort (beziehungsweise die letzten vier Monate nach Feststellung der Scheinselbstständigkeit) zu rechnen. Als ich noch als „selbstständig“ galt habe ich selbstverständlich ans Versorgungswerk abgeführt und Steuern gezahlt....
PS: im Statusfeststellungsverfahren habe ich damals angegeben im Falle Der Feststellung der Scheinselbstständigkeit gleichzeitig einen Befreiungsantrag von der DRV stellen zu wollen (es gab da im Formular der Deutschen Rentenversicherung die Möglichkeit genau dies zu tun)
Du hast am Anfang keinen Befreiungsantrag gestellt, oder?
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
Hi, nein erst als ich Post durch die DRV im Zusammenhang mit der Statusfeststellung vor knapp 1,5 Jahren erhalten habe. Wie gesagt im Zusammenhang mit dem Statusfeststellungsverfahren konnte man das gleichzeitig für den Fall eines negativen Bescheids beantragen.
Dann wird auf dich wohl die Nachzahlung zukommen. Und auf die Klinik auch. Für die Klinik ist das aber deutlich teurer weil es da deutlich weiter zurück geht (ich meine 3 Jahre) und auch noch Strafgelder drohen. Und dein Auftraggeber wird dich eher nicht mehr engagieren, weil sich das kaum ein Arbeitgeber leisten kann, für einen Angestellten das Selbständigenhonorar zu zahlen.
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Also für mich können die höchstens was von den letzten drei Monaten nachfordern. Wenn ich richtig informiert bin können Sie an die Klinik für die letzten vier Jahre ran.
aber warum stellt man dann gleichzeitig mit dem Statusfeststellungsverfahren für den Fall eines für mich und die Klinik negativen Bescheides einen Befreiungsantrag von der DRV?
Und welche Nachzahlung kommt auf mich zu? Doch „nur“ die Deutschen Rentenversicherung!? Oder auch noch andere? Was die Krankenkasse angeht bin ich beispielsweise gesetzlich freiwillig versichert (also zahle ich da schon den Höchstbetrag!?).