Das sind 2 verschiedene Paar Schuhe, die aber über das Verfahren verknüpft sind.
DAs eine ist die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Deswegen stellst du parallel zum Statusfeststellungsverfahren den Antrag auf Befreiung. Sonst kannst du nämlich weiter parallel ins Versorgungsamt und an die DRV zahlen.

Das andere ist die Feststellung der Selbstständigkeit oder nicht-Selbstständigkeit.

Achso- und glaub mal nicht, dass eine Abteilung die Unterlagen nach Erledigung an die andere Abteilung weiterreicht.

https://www.arbeitsrecht-weltweit.de...-arbeitnehmer/

https://www.haufe.de/personal/entgel...78_132820.html