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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    06.08.2014
    Beiträge
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    Hallo zusammen,

    kennt einer von euch eine Möglichkeit Geräteeinweisungen zu bekommen? Hintergrund ist, dass ich als Freelancer aufs NEF gehe an verschiedenen Standorten, die nichts mit meinem Arbeitgeber zu tun haben. Hierfür möchte ich gerne für Perfusoren etc. eine Einweisung haben.

    Liebe grüße



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  2. #2
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
    Mitglied seit
    05.04.2003
    Ort
    LV-426
    Semester:
    Ober-Unarzt
    Beiträge
    23.481
    Hersteller anschreiben, ansonsten der jeweilige Gerätebeauftragte an dem Standort.

    Kacken ist Liebe!
    Salmonella ist Kacken!


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  3. #3
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    06.11.2009
    Ort
    Mülheim an der Schnur
    Semester:
    FÄ für Neurologie/Psychiatrie und Psychotherapie
    Beiträge
    3.135
    § 4 Abs. 2 der MPBetreibV erlaubt die Anwendung von Medizinprodukten nur solchen Personen, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen. Nach §4 Abs. 3 muss in die sichere Anwendung aller Medizinprodukte eingewiesen werden. §10 Abs. 3 MPBetreibV schreibt vor, dass die Einweisungen für die in der Anlage 1 aufgeführten Medizinprodukte im Medizinprodukte-Buch zu dokumentieren sind.

    Die MPBetreibV definiert verschiedene Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel
    Anwendung und Betrieb von den Medizinprodukten, die in Anlage 1 gelistet sind, ohne Ersteinweisung sowie die unrichtige Führung des Medizinprodukte-Buches.

    Die Verantwortung des Betreibers regelt § 3 MPBetreibV. Er muss die organisatorischen Rahmenbedingungen schaffen und sicherstellen, dass alle Anwender die erforderlichen Einweisungen und ggfs. auch Wiederholungs-Einweisungen zur Aufrechterhaltung der Kenntnisse erhalten.

    Der Anwender handelt immer in eigener Verantwortung und darf ein Medizinprodukt erst dann anwenden, wenn er sicher im Umgang und der sachgerechten Anwendung ist. Aus § 4 Abs. 2 und 3 MPBetreibV leitet sich die Verpflichtung des Anwenders ab, sich eigenständig um erforderliche Einweisungen und gegebenenfalls auch um Folgeeinweisungen zu bemühen (Holschuld).

    Kurzum: Der Medizinprodukte Betreiber der NEF Standorte (in der Regel der Träger) ist dafür verantwortlich, dass Du eingewiesen werden musst. In der Regel gibt es dafür einen Gerätebeauftragten, der eine entsprechende Zertifikation besitzt. Eine Einweisung des Herstellers ist laut MPBetreibV dafür alleine nicht unbedingt ausreichend. Eigentlich müsste man nach der Gesetzeslage auf jedes einzelne Gerät an jedem Einsatzstandort eingewiesen werden und das in einem Medizinprodukte-Buch dokumentieren. Bietet der Medizinproduktebetreiber/Träger diese Einweisung nicht von sich aus an, müsstest Du sie einfordern bevor Du die Geräte überhaupt einsetzen darfst.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    06.08.2014
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    17
    Die rechtliche Lage ist mir vollkommen klar. Danke für die ausführliche Darstellung.

    Es geht darum, dass die Standorte auf der NA-Börse die Geräteeinweisungen vor Vermittlung voraussetzen. Daher die Frage ob jemand noch Möglichkeiten kennt.



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    21.08.2007
    Ort
    Göttingen
    Beiträge
    776

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    Sprich die Standorte an, an denen du gerne fahren möchtest. Die zeigen sich da im allgemeinen (meiner Erfahrung nach) sehr kooperativ. Sofern die NAB dazwischen geschaltet ist, bespreche es eben mit denen. Es sollte sich ja organisieren lassen, dass du da vorher für eine Einweisung vorbei fährst. Müssen die eben ggf. mit dem Auftraggeber absprechen.



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