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  1. #1
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    Hallo,

    Ich war eine ausländische Zahnmedizinstudentin in Christian Albrechts Universität Kiel. Ich hatte alle Scheine der Vorklinik bis auf Biochemie/Vorlesungsschein und Physiologie Praktikum. Durch das nicht Bestehen der Biochemie Vorlesungsklausur beim 3. Versuch wurde ich dann exmatrikuliert und darf natürlich nicht weiter in Deutschland Zahnmedizin studieren. Im Ausland habe ich versucht mein Studium fortzusetzen aber dann habe ich erfahren, dass ich später in Deutschland keine Arbeitserlaubniss bekomme.

    Nun ich weiß es ist eine komplizierte Thema aber kennt jemand vielleicht eine Lösung ? Besteht irgendwelche Möglichkeit den Studium im Ausland nachzuholen um später in Deutschland arbeiten zu können?

    Bin dankbar für eure Vorschläge



  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Bist du sicher, dass du bei einem bestandenen Zahnmedizinstudium in einem anderen EU-Land keine Anerkennung erhältst?



  3. #3
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    Geht es um die Arbeitserlaubnis, oder um die Approbation/Berufserlaubnis? Letztere sollte kein Problem sein. Erstere könnte es schon sein, je nach deinen Umständen.



  4. #4
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    Also in der Beratung wurde mir gesagt ich bekomme nach dem Abschluss des Studium im Ausland keine Erlaubnis zur Berufsausübung in Deutschland. Ich verstehe nicht den Unterschied zwischen Arbeitserlaubnis und Approbation/ Berufserlaubnis.



  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Und wer hat dir das gesagt? Das Landesprüfungsamt? Falls du das noch nicht getan hast, würde ich unbedingt beim Landesprüfungsamt nachfragen. Denn die sind ja zuständig für die Ausstellung der Approbation/Berufserlaubnis.

    Arbeitserlaubnis = falls du keine EU-/EWR-Bürgerin bist notwendig um in Deutschland überhaupt arbeiten zu können.

    Approbation/Berufserlaubnis = notwendig um in Deutschland als Arzt oder als Zahnarzt arbeiten zu können.

    Als EU-Bürger ist es, zumindest bei Humanmedizin, so, dass man, selbst wenn man in Deutschland eine Prüfung endgültig nicht bestanden hat, in einem anderen EU-Land das Studium abschließen kann und dann in Deutschland trotzdem, aufgrund von EU-Recht und der automatischen Anerkennung des Studiums, die Approbation bekommen kann.

    Falls du keine EU-/EWR-Bürgerin bist, weiß ich allerdings nicht, ob diese Regelung ebenfalls gilt. Außerdem weiß ich ehrlich gesagt nicht, ob diese Regelung auch für Zahnmedizin gilt - vielleicht gilt sie nur für Humanmedizin, wer weiß.

    Eine abschließende Antwort bzgl. Approbation/Berufserlaubnis wirst du wahrscheinlich nur vom Landesprüfungsamt bekommen können.



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