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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
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    Bei den KV-Diensten merke ich sehr oft, wie wichtig chirurgisches Wissen und vor allem Handwerkszeug ist.

    Die Aussage bzw. Formulierung, dass für einen zweiten Facharzt mindestens 50% der Weiterbildungszeit nötig ist, habe ich noch nie gelesen.

    In der Weiterbildungsordnung stand bei Innere Medizin sinngemäß "insgesamt 96 Monate" für 2 Fachärzte. In der aktuellen Neufassung habe ich keine Formulierung gefunden.



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  2. #7
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Das hat mit europäischem Recht zu tun und die Regelung findet sich vorne in den allgemeinen Bestimmungen der WBO. Deswegen brauch ich ja zu den 5 Jahren für den Allgemeinmediziner noch 2.5 Jahre Arbeitsmedizin (oder ich hätte noch irgendwo ein halbes Jahr zusätzliche anrechenbare Weiterbildungszeit gesammelt), während meine Kollegen ohne Facharzt mit 3+2 Jahren direkt abschließen könnten.

    In meiner ÄK sind für den Allgemeininternisten 60 Monate= 5 Jahre vorgesehen. Und wenn man gleich mit der Spezialisierung abschließt 72=6 Jahre. Letzteres ist in 36+36 Monate aufgeteilt- also würden 5 Jahre für den Allgemeininternisten plus 36 Monate für die Spezialisierung auch hinkommen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #8
    Registrierter Benutzer
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    6 Monate Chirurgie kann man doch anrechnen lassen, oder?
    Zitat Zitat von hebdo Beitrag anzeigen
    Bei den KV-Diensten merke ich sehr oft, wie wichtig chirurgisches Wissen und vor allem Handwerkszeug ist.

    Die Aussage bzw. Formulierung, dass für einen zweiten Facharzt mindestens 50% der Weiterbildungszeit nötig ist, habe ich noch nie gelesen.

    In der Weiterbildungsordnung stand bei Innere Medizin sinngemäß "insgesamt 96 Monate" für 2 Fachärzte. In der aktuellen Neufassung habe ich keine Formulierung gefunden.



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  4. #9
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    Was unterscheidet den FA Innere von FA Allgemeinmedizin?
    Du macht zuerst den FA Arbeitsmed und dann Allgemeinmedizin?
    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Das hat mit europäischem Recht zu tun und die Regelung findet sich vorne in den allgemeinen Bestimmungen der WBO. Deswegen brauch ich ja zu den 5 Jahren für den Allgemeinmediziner noch 2.5 Jahre Arbeitsmedizin (oder ich hätte noch irgendwo ein halbes Jahr zusätzliche anrechenbare Weiterbildungszeit gesammelt), während meine Kollegen ohne Facharzt mit 3+2 Jahren direkt abschließen könnten.

    In meiner ÄK sind für den Allgemeininternisten 60 Monate= 5 Jahre vorgesehen. Und wenn man gleich mit der Spezialisierung abschließt 72=6 Jahre. Letzteres ist in 36+36 Monate aufgeteilt- also würden 5 Jahre für den Allgemeininternisten plus 36 Monate für die Spezialisierung auch hinkommen.



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  5. #10
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Das hat mit europäischem Recht zu tun und die Regelung findet sich vorne in den allgemeinen Bestimmungen der WBO.
    Das steht tatsächlich in § 4 (10) der neuen Muster-WBO:

    https://www.bundesaerztekammer.de/fi..._MWBO-2018.pdf

    Erstaunlich. Einen richtigen Sinn kann ich dahinter nicht erkennen.

    Interessanterweise wird das in der Muster-WBO auch nicht näher konkretisiert. In der brandenburgischen WBO Stand 2011 gab es diesen Paragraphen hingegen überhaupt nicht, und in der hessischen WBO Stand 2017 wurde explizit auf das in Anhang V der EU-Richtlinie genannte Minimum verwiesen, nicht auf das hessische Minimum. (Das wären dann z.B. bei den meisten Innere-Teilbereichen nur 2 Jahre, nachdem das dort genannte Minimum 4 Jahre beträgt.)

    Die EU-Richtlinie geht halt auch davon aus, dass die Innere-Teilbereiche völlig separate Fachärzte sind. Das lässt sich auf die deutschen WBOen natürlich nicht sinnvoll übertragen.



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