Also Wechseln ist kein Problem. Und wie schon gesagt wurde, nur weil dein Vertrag 5Jahre gilt darfst du jederzeit fristgerecht kündigen oder in beiderseitigem Einverständnis über einen Auflösungsvertrag.
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Wundert euch das wirklich? Wer sitzt den in der Ärztekammer in den entscheidenden Gremien? Das sind doch keine Weiterbildungsassistenten im ersten Jahr sondern (neben niedergelassenen Ärzten mit allenfalls peripheren Interesse an der klinischen Weiterbildung) die Ordinarien und etablierten Chefärzte...
Also Wechseln ist kein Problem. Und wie schon gesagt wurde, nur weil dein Vertrag 5Jahre gilt darfst du jederzeit fristgerecht kündigen oder in beiderseitigem Einverständnis über einen Auflösungsvertrag.
Yup!
Weiterbilden darf jeder ohne jegliche pädagogische Kenntnisse und mit menschlichen und organisatorischen Defiziten (zumindest Zeugnis ausstellen sollte man können).
Sprich jeder kennt jeden, Defizite werden übersehen. Klüngeln. Eine Hand wäscht die andere.
Dies wäre deutlich schwieriger, wenn die FA Ausbildung einen universitären Rahmen hätte oder von einer staatlichen Einrichtung betrieben würde, sprich es würde mehr unabhängige, glaubwürdige Kontrollinstanzen geben.
Neben Logbuch , Arbeitszeugnis, sollte man auch auf Abschnitte achten: (Korrektur) Mindestens 6 Monate möglichst (außer Allgemeinmedizin) bleiben.
Insgesamt kann Wechseln Zeitverzug bedeuten bis zum FA, andererseits kann vieles wichtiger sein.
Geändert von daCapo (06.06.2020 um 23:35 Uhr)
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