Man sollte die entsprechende Weiterbildungsordnung konsultieren- auch darauf achten, mit welcher Fassung man abschließen will. In der ALlgemeinmedizin gibt es z.B. durchaus die Regelung dass der erste Abschnitt 6 Monate sein muss und die folgenden 3.
Wenn dieses Minimum aber erreicht ist, zählt der Rest monatsgenau. Also 8 Monate würden als 8 Monate zählen, nicht als 6.