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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hi,

    ich arbeite an einer Uniklinik, die mit dem Marburger Bund einen Haustarifvertrag ausgehandelt hat.

    Soweit ich von Kollegen gehört habe, gelten dadurch für uns die aktuellen Errungenschaften des Marburger Bunds (wie z.b. die elektronische Zeiterfassung) https://www.marburger-bund.de/Tarifabschluss nicht.

    Das ärgert mich natürlich sehr.
    Werden denn solche wichtigen Änderungen nicht in die Haustarifverträge übernommen?
    Es ärgert mich enorm, dass jede Pflegekraft bei uns elektronische Zeiterfassung hat und Überstunden erfasst werden. Nur bei uns Ärzten ist es wieder ein ewiger Kampf und wird einfach nicht umgesetzt.

    Weiß dazu vielleicht jemand mehr?

    Viele Grüße,
    Schenkelblock



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von schenkelblock Beitrag anzeigen
    Werden denn solche wichtigen Änderungen nicht in die Haustarifverträge übernommen?
    Genau dafür haben Arbeitgeber Haustarifverträge. Um solche wichtigen Änderungen nicht zwangsläufig übernehmen zu müssen.


    Und korrekt. Wenn dein Arbeitgeber nicht der Tarifgemeinschaft deutscher Länder angehört, gilt der TV-Ä/TdL selbstverständlich nicht für euch.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Na das sind ja goldige Nachrichten

    Und kommt sowas dann ziemlich sicher in den nächsten Hausvertrag oder kann die Uniklinik das auch einfach weglassen?

    Ist ja nicht Sinn der Sache, dass der Marburger Bund solche Sachen "rausholt" aber dann jede Uniklinik weiter ihr eigenes Süppchen kocht. Das Problem der Zeiterfassung und vieler Überstunden besteht ja i.d.R. am stärksten genau dort.



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  4. #4
    ehem-user-21-08-2020-1502
    Guest
    Zum Thema ÜS und freie Wochenenden

    Diese Regel ist zwar mit einer Ausnahme behaftet („wenn andernfalls eine Gefährdung der Patientensicherheit droht“),

    Wie auch immer Patientensicherheit definiert ist. Wo fängt sie an?
    Dieser Satz steht so im Tarifvertrag. Sicher auch in deinem Haustarifvertrag.
    Letztlich kann mit der Begründung "drohende Gefährdung der Patientensicherheit" alles hinfällig gemacht werden. Da interessiert nicht Tarifvertrag oder Haustarif



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Dame Ajola Beitrag anzeigen
    Zum Thema ÜS und freie Wochenenden

    Diese Regel ist zwar mit einer Ausnahme behaftet („wenn andernfalls eine Gefährdung der Patientensicherheit droht“),

    Wie auch immer Patientensicherheit definiert ist. Wo fängt sie an?
    Dieser Satz steht so im Tarifvertrag. Sicher auch in deinem Haustarifvertrag.
    Letztlich kann mit der Begründung "drohende Gefährdung der Patientensicherheit" alles hinfällig gemacht werden. Da interessiert nicht Tarifvertrag oder Haustarif
    Das hätte vielleicht im März bei dem Corona-Ausbruch gezogen (oder auch z.B. bei irgendwelchen großen MANVs, wobei wir ja zum Glück weniger bewaffnete Amokläufe haben als die USA), aber wenn man als Klinik immer versuchen wird/würde, alles mit der "Patientensicherheit" zu begründen werden die Mitarbeiter früher oder später kündigen. Dieser Passus steht meines Wissens auch nicht nur im TV-Ä/TdL für Unikliniken, sondern auch im TV-Ä/VKA drin.

    Aber nein, dieser Satz muss damit nicht zwangsläufig in einem privaten Hausvertrag drinstehen. Es gibt ja auch beispielsweise die tollen menschenfreundlichen Verträge an einigen kirchlichen Häusern, wo explizit gar nichts zum Thema "freie Wochenenden" oder "Begrenzung der Dienstanzahl" drinsteht. Denn sobald irgendwas in einem von beiden Seiten unterschriebenen Vertrag drinsteht hat man zumindest eine gewisse Form der juristischen Handhabe. Es gibt schon einen Grund, warum sich die kirchlichen Häuser strikt weigern, irgendeinen Tarifvertrag vom Marburger Bund anzuerkennen.



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