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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Aber meine Uniklinik hat ja einen Tarifvertrag mit dem Marburger Bund, nur das der eben Haustarifvertrag heißt.
    Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Unikliniken sich bezüglich der Arbeitszeiterfassung ewig darum drücken können.

    Zumal es bei unserem Pflegepersonal problemlos klappt. Habe da langsam echt die Nase voll.

    https://www.aerzteblatt.de/archiv/21...-voll-erfassen
    --> klingt für mich so als ob die kliniken in der Pflicht sind die Zeiten zu erfassen.



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  2. #7
    ehem-user-21-08-2020-1502
    Guest
    Ich habe dazu mal einen offiziellen Beitrag von der praktischarzt.de Seite gefunden. Es istschon bezeichnend, dass es quasi höchstrichterlich vom obersten Gericht entschieden wurde, und trotzdem von vorn herein geglaubt wird, dass die Arbeitszeit NICHT dokumentiert wird.

    Fazit
    Wie und wann sich die gesetzliche Änderung zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland gestalten wird, bleibt abzuwarten. Solange es aber keine Änderung im Arbeitszeitgesetz gibt, bleibt alles beim Alten.

    Kommt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, haben es Arbeitnehmer fortan leichter ihre Rechte durchzusetzen. Daneben ist es aber auch fraglich, ob die systematische Arbeitszeiterfassung auch tatsächlich überall praktiziert wird. Und eins ist klar: Wer der Dokumentation entkommen will, findet sicher einen Weg.



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  3. #8
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    ja den von dir zitierten Beitrag habe ich auch vor 5 min gelesen.
    Was ich mich allerdings frage: Es besteht offensichtlich die Pflicht (EuGH wiegt doch stärker als deutsche Gesetze und damit auch stärker als das deutsche Arbeitszeitgesetz, korrekt?). Die Pflicht wird größtenteils ignoriert.
    Was passiert denn, wenn die ersten Kliniken verklagt werden? Sobald die ersten Strafen fällig werden würden, würden doch ganz schnell die Arbeitszeiten erfasst werden.



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  4. #9
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    Zitat Zitat von Dame Ajola Beitrag anzeigen
    [...]Wie auch immer Patientensicherheit definiert ist. Wo fängt sie an?[...]
    Dafür gibt es Gerichte, theoretisch. Aber im ärztlichen Arbeitsrecht ist zwischen Jäger und 7 AZR 597/15 nicht viel passiert, dementsprechend wird man in den nächsten 20 Jahren nicht mit einer zumindest obergerichtlichen Auslegung rechnen können.
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



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  5. #10
    ehem-user-21-08-2020-1502
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    Zitat Zitat von schenkelblock Beitrag anzeigen
    ja den von dir zitierten Beitrag habe ich auch vor 5 min gelesen.
    Was ich mich allerdings frage: Es besteht offensichtlich die Pflicht (EuGH wiegt doch stärker als deutsche Gesetze und damit auch stärker als das deutsche Arbeitszeitgesetz, korrekt?). Die Pflicht wird größtenteils ignoriert.
    Was passiert denn, wenn die ersten Kliniken verklagt werden? Sobald die ersten Strafen fällig werden würden, würden doch ganz schnell die Arbeitszeiten erfasst werden.
    Europäisches Recht schlägt Bundesrecht, Bundesrecht schlägt Landesrecht. Ja, der EuGH ist die höchste Instanz. Wie und durch wen da das AZG geändert werden muss, ist mir nicht ganz klar geworden.
    Am merkwürdigsten fande ich aber die letzen beiden Sätze:

    Daneben ist es aber auch fraglich, ob die systematische Arbeitszeiterfassung auch tatsächlich überall praktiziert wird. Und eins ist klar: Wer der Dokumentation entkommen will, findet sicher einen Weg.


    Daraus lese ich, dass das Gesetz nicht das Papier wert ist, auf dem es gedruckt ist. Die Entscheidungen des BVG bzgl. Studienzugang ist zügig umgesetzt worden. Bei der Entscheidung des höchsten Gerichts was diesmal zugunsten der Ärzte entschieden hat, wird sofort angenommen, das die AG das einfach umgehen können. Das dieses Verhalten höchst illegal ist, wird in dem Artikel an keiner Stelle geschrieben. Die Umgehung der Arbeitszeit-Dokumentation geschieht ständig und zwar mit Vorsatz. Der Artikel suggeriert dem rechtlich Unerfahrenen (wozu ich mich im übrigen auch zähle), dass das mehr oder weniger eine Art Richtlinie oder Empfehlung vom fernen EuGH ist, die die deutschen AG leicht umgehen können. Das sagt der letzte Satz nämlich aus: Es findet sich sicher ein Weg, der Dokumentation zu entgehen.
    Aber wehe, der übermüdete Arzt der( undok.) ÜS macht mal nen Fehler, dann geht's schnell vor Gericht.
    Geändert von ehem-user-21-08-2020-1502 (10.06.2020 um 22:25 Uhr)



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