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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Auf meiner letzten Studienbescheinigung, wo ich noch eingeschrieben war, stehen 10 fachsemester und 12 Hochschulsemester.



  2. #12
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    Ich denke keiner hier wird diese Sonderfälle besser kennen als du. Wenn es möglich ist sich bereit jetzt für das 1. klinische zu bewerben ohne abgeschlossenes Physikum, wieso solltest du das nicht versuchen?! Wenn du das mündliche nicht bestehen solltest, dann hat sich das ganze ja so oder so geklärt.



  3. #13
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    Zitat Zitat von Lena17072001 Beitrag anzeigen
    Auf meiner letzten Studienbescheinigung, wo ich noch eingeschrieben war, stehen 10 fachsemester und 12 Hochschulsemester.
    Vielleicht haben sie das andere Studium dazugezählt. Für Medizin kann das aber definitiv nicht gelten.



  4. #14
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    Zitat Zitat von Mr. Pink online Beitrag anzeigen
    Ich denke keiner hier wird diese Sonderfälle besser kennen als du. Wenn es möglich ist sich bereit jetzt für das 1. klinische zu bewerben ohne abgeschlossenes Physikum, wieso solltest du das nicht versuchen?! Wenn du das mündliche nicht bestehen solltest, dann hat sich das ganze ja so oder so geklärt.
    Ich weiß nicht ob ich mich etwas missverständlich ausgedrückt habe. Die Bewerbung an sich ist nicht das Problem, sondern ob ich meinen Fall als Härtefall geltend machen kann? (Das erhöht meine Chancen, eine Zulassung zu bekommen und muss bei der Bewerbung angegeben werden). Es gibt ja sicher Leute, die Härtefallanträge einreicht haben, die evtl. nicht direkt einen sozialen oder wirtschaftlichen Hintergrund hatten, sondern einen anderen, individuellen Umstand dargestellt haben.
    Meine andere Frage war, ob es irgendwem möglich war, die Exmatrikulation (aus Kulanz) rückgängig zu machen.



  5. #15
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    Das klärst du am besten mit dem Dekanat vor Ort.



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