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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Ich hab im 5.WBJ die Ärztekammer gewechselt (Bayern nach Sachsen) und steh nun kurz vor der FA-Prüfung. Nun habe ich ein paar Fragen, welche mir die ÄK auch nicht so richtig beantworten kann. -.- die Fragen sind ein bisschen tricky, aber vielleicht hat ja jemand von euch Erfahrung?

    1) Wie habt ihr das mit den Logbüchern gemacht? Mein erstes ist aus Bayern, das Zweite aus Sachsen. Habt ihr beide eingereicht oder habt ihr beim ersten AG nochmal angeklopft und er musste alles im aktuellen Logbuch nochmal unterschreiben?? Das würde ziemlich Zeit kosten...

    2) vllt eher eine Frage für Allgemeinmediziner: Ich arbeite im ambulanten Bereich und der Arbeitsvertrag geht aktuell nur bis zum letzten Tag der WB. Wie habt ihr das bis zur FA-Prüfung geregelt? Wart ihr arbeitslos bis dahin oder gibt es eine Möglichkeit weiter angestellt zu bleiben für die Zeit?

    3) Mein Hauptwohnsitz ist weiterhin in Bayern. Kann bzw muss ich mich, wenn ich zw. Weiterbildungszeitende und Prüfung arbeitslos bin, in Bayern zur Prüfung anmelden? Oder muss ich bei der ÄK meiner letzten Arbeitsstelle die Prüfung machen?



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Zu 2.) Kann ich dir sagen, dass es wohl in Bayern (obs das in Sachsen auch gibt weiß ich nicht) möglich ist noch eine Förderung zu bekommen, wenn man einen Antrag bei der KV stellt mit "Arzt wartet auf Prüfung".Somit würde dein AG noch Fördergeld bekommen.
    Ich habe in Bayern allerdings einen Vorabantrag beantragt und mich sobald die Weiterbildungszeit vorbei war mich prüfubgsbereit erklärt.Da der Vertrag auslief mich einen Monat arbeitslos gemeldet und zum Lernen genutzt und dann einen Monat später neu angefangen bei einer anderen Stelle.(Wenn du bei der Arbeitslosmeldung schon ne neue Stelle vorzeigen kannst lassen sie dich ja auch in Ruhe)Prüfung war 6 Wochen nach Ende Weiterbildung.

    Zu 3.) Ruf bei der Blaek an und frag ob sie dich haben wollen oder ob es Sachsen machen soll.Ich denke es wird aber Sachsen sein.



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Du schickst das an Logbüchern, was du hast. Es sei denn auf der Homepage der ÄK ist was anderes angegeben.
    Ganz wichtig ist, dass du vergleichst was du laut WBO erbringen musst und was in den Logbüchern steht. Nicht dass es abweichende Zahlen oder Formulierungen gibt und es deswegen zu Komplikationen kommt. Sinnigerweise bescheinigt der aktuelle AG das was evtl. in den Formulierungen im alten Zeugnis noch fehlt.

    Verhandel mal mit deinem AG ob die dich nicht noch verlängern. Mein aktueller Arbeitsvertrag läuft z.B. 6 Monate über das Ende der Weiterbildungszeit hinaus. Die Weiterbildung hast du übrigens auch erst mit der Prüfung abgeschlossen. Also wäre es nicht das Problem weiter als Weiterbildungsassistent beschäftigt zu sein. Und dran denken, dass du dir dann noch ein Zeugnis bis zum wirklichen Ende ausstellen lässt.

    Zuständig ist die Ärztekammer in der du arbeitest. Wenn du keine Beschäftigung hast, dann ist die Ärztekammer deines Wohnortes zuständig. Es kann Besonderheiten geben, wenn du dich bereits angemeldet hast und sich dann was ändert.

    Am einfachsten ist wohl, wenn du einfach deinen Vertrag z.B. um 6 Monate verlängerst. Je nach ÄK kann es ja dauern bis du einen Prüfungstermin hast. Und FALLS du durchfallen solltest oder sich der Termin verschiebt (Krankheit, familiäre Notfälle, Corona...) hast du noch einen Puffer.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von Sealwolf
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    Kann Dir sagen wie`s bei mir war:
    1. Bin damals mit teilweise sächsischem Logbuch in Rheinland-Pfalz angetanzt. Das haben die nicht akzeptiert und der Krempel musste tatsächlich trotz identischen Wortlauts nochmal umgetragen und abgezeichnet werden. Besonders ätzend finde ich, dass die Ärztekammer sich auf keinerlei verbindliche Aussagen vor dem Antrag einließ, die sagen immer wieder "wenn vollständig, bitte einreichen, keine Unterlagen zur Prüfung vorher". D.h. man erfährt das dann erst unter Zeitdruck.
    2. Ich bin persönlich gerade genau in dieser Situation im ALG1. Förderung gab`s nicht mehr (RLP) und man ist für die Chefs nur interessant als Facharzt (noch nicht) oder mit der Förderung (nicht mehr). Ich sehe es relaxed: Offensichtlich ist es politisch gewollt, dass voll ausgebildete Ärzte noch ein paar Monate Subentionen bekommen statt weiter zu arbeiten. Das Problem kennt auch das Arbeitsamt sehr gut und hat gleich gesagt, dass sie mich erst nach der Prüfung wieder behelligen.
    3. Bei mir Konstellation RLP/Hessen: Mache in Prüfung noch in RLP, obwohl Wohnsitz in Hessen. Hab das angefragt, die hat das gar nicht großartig interessiert. Ich würds einfach dabei belassen an Deiner Stelle, außer das andere Bundesland ist attraktiver für die Prüfung (hier ist die Durchfallquote in Hessen z.B. mehr als doppelt so hoch, habs daher bei RLP belassen).
    Viel Spass beim Lernen und gutes Gelingen!
    S.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    24.05.2009
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    Dann glaube ich ist Sachsen besser, da gab's zumindest noch vor paar Jahren 2-3Monate den Prüfungstermin, in Bayern bekommt man in 4-14 Tage vor Prüfung.



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