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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Guten Morgen,
    ich habe schon gegoogelt auf diversen Ärztekammerseiten und Weiterbildungsordnungen aber finde dazu nichts. Bei meiner neuen Stelle gibt es einen Weiterbildungsbefugten der das Jahr "bietet" das ich brauche. ich arbeite dort erst seit kurzem und habe jetzt erfahren, dass er seine Stelle reduziert ab dem 1.7. auf 80 Prozent (ganz genau muss ich das noch erfragen).
    Hat das Auswirkungen auf die Weiterbildungsermächtigung? Hatte jemand schonmal so einen Fall?
    Viele Grüße!



  2. #2
    gamo lefuzi nibe
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    3.484
    Also ich weiß nur, dass hier in Berlin bei ambulanten Stellen, wo der Weiterbildungsbefugte 50% arbeitet, explizit darauf hingewiesen wird, dass die Weiterbildung nur in halbem Umfang und nur, wenn der WBA parallel zu den Arbeitszeiten des Befugten tätig ist, anerkannt wird...



  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Ja würde irgendwie auch Sinn machen. Danke für die Rückmeldung.
    Da es aber seitens der Klinik gar kein Thema war, kam ich da gedanklich nur zufällig drauf (der Chef hat eine andere Fachrichtung also der kann diese Zeit nicht "abdecken", alle bis auf eine andere Oberäztin auch, es hängt also an dem Oberarzt).
    Ich werde nachhaken und wenn ich auch was offizielles seitens der Ärztekammer weiss es mal hier posten. Danke dir.



  4. #4
    Banned
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