Hallo alle zusammen,
Für einen Kurs muss eine Kollegin ein orthopädisches Beispielgutachten schreiben.
Leider sind wir beide nicht aus dem Bereich der Orthopädie. Sie Innere, ich Psychiatrie.
Es geht um eine private Versicherung.
Beispielpatient hat sich eine Teildurchtrennung der Strecksehne des rechten Daumens zugezogen.
Im weiteren Verlauf gab es Komplikationen:
Endgelenkeeöffnung, Gelenkempyem.
Letztendlich kann er nun seinen Daumen nicht mehr vollständig einsetzen:
Daumen komplett versteift
Daumenendgelenk zeigt eine Radialdeviation von 25 Grad und ist in Streckstellung komplett versteift. Spitzgriff ist zu allen Langstrahlen erhalten, allerdings insuffizient.
Wie wird denn hier die Unfallbedingte Invalidität bemessen?
Der Invaliditätsgrad müsse dabei in Bruchteilen des Daumenwertes angegeben werden- und Begründung, welcher Bruchteil warum ausgewiesen wurde.
Wir kommen da irgendwie nicht weiter
Kann uns das irgendwie jemand erklären? Vielen Dank