Hallo und danke schon mal für eure Antworten.
Mir ist leider trotzdem noch nicht wirklich klar wie die Punkte berechnet werden.
Ich nehme einfach mal die ZEQ in Köln als Beispiel:
https://verwaltung.uni-koeln.de/abte...index_ger.html
Zunächst einmal stelle ich mir die Frage, was genau das Testergebnis eigentlich ist? Sind das die Punkte? Oder der Prozentwert?
Was hat es dann mit der 130 auf sich? Demnach müsste ja jeder, der sich nach dem WS21/22 bewirbt und mehr als 130 Punkte im TMS hat auch mehr als 100 Punkte in der ZEQ haben, was ja wiederum garnicht möglich ist.
Bspw: (134-70)130-70) entsprächen etwa 107 Punkten.
Im falle der Übergangregelung ist es dann so, dass - vorausgesetzt es geht wirklich um die Punkte - ich nur profitieren würde, wenn ich ein TMS Ergebnis <117 hätte:
Bspw: (117-70)130-70) = 76,7, im WS21/22 hätte ich dann mit meinen 24 Wartepunkten also 77,7 Punkte, nach Wegfall der Wartezeitanrechnung eben nur 76,7. Jemand, der bereits 30 Wartepunkte gesammelt hat käme also bei gleichem TMS Ergebnis auf 83,7 Punkte.
Je schlechter mein TMS Ergebnis, umso eher würde ich von den Wartepunkten, allerdings halt auch nur ab einem gewissen Schwellenwert. Und da ist es ja schon wieder fraglich, ob diese Punkte für eine Zulassung überhaupt ausreichen würden.
Andersrum hätte ich bei einem TMS von 125 im WS21/22 88 Punkte, danach 92 Punkte.
Sind meine Berechnungen und Annahmen überhaupt richtig?
Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand dazu seine Einschätzung abgeben kann.
Wie gesagt, ich Frage mich, ob diese Übergangregelung für mich überhaupt einen Mehrwert hat.
Denn falls ja, würde ich mich für den TMS nächsten Jahres anmelden, allerdings habe ich in der Zeit bis dahin wie gesagt privat ziemlich viel um die Ohren und riskiere somit ein schlechteres Ergebnis. Wenn es für mich eh keinen Vorteil hat, würde ich den Test erst 2022 machen, vorher hätte es ja eh keinen Sinn (außer vlt. zum SS22, aber da gibt es ja sowieso kaum Plätze).
Zum Stav: Ja, das habe ich auch von anderen gehört, die 2019 den TMS gemacht haben.
Leider findet man dazu im Internet fast nichts
https://www.aerztezeitung.de/Wirtsch...ft-232287.html
https://www.aerzteblatt.de/nachricht...ums-engagieren
Wirklich klare Informationen ob und wann ein einheitlicher Test eingeführt wird kann ich diesen leider auch nicht entnehmen, vielleicht weiß ja hier jemand etwas genaueres.
Viele Grüße