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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    02.08.2011
    Beiträge
    10
    Hallo ihr Lieben,

    ich habe mal eine generelle Frage zur kumulativen Promotion. Muss der/die Betreuer/-in auf dem Paper drauf stehen um promovieren zu können oder braucht man prinzipiell nur eine/n Betreuer/-in der/die einen mit der Publikation durch das Promotionsverfahren bringt? Egal ob der/die Betreuer/-in an der Publikation involviert war oder nicht?

    Habe eine geteilte Erstautorenschaft, an der Uni an der ich studiere würde dies reichen. Aber die Publikation hab ich durch eine andere Abteilung an einer anderen Uni erworben, welche leider eine alleinige EA fordert.

    Könnt ihr mir hier weiterhelfen?

    LG



  2. #2
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    07.04.2011
    Beiträge
    1.290
    ist bestimmt in der Promotionsordnung definiert



  3. #3
    ehemals JenRic
    Registriert seit
    09.04.2019
    Beiträge
    150
    Bei unispezifischen Fragestellungen würd ich mich einfach an das zuständige Promotionsbüro wenden und nachfragen. Geht ja meist unkompliziert per Mail. Und dann bist du auf der sicheren Seite ;)



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