teaser bild
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 10
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    unsensibel Avatar von Lava
    Mitglied seit
    20.11.2001
    Ort
    schon wieder woanders
    Semester:
    FA
    Beiträge
    30.090

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Es gibt doch diese Vorgaben, z.B. vom TV-Ärzte Marvurger Bund, zu den Gehaltsstufen. Bei Fachärzten stiegt man zum Beispiel ab dem 4. Jahr in die Stufe 2 auf. Gilt das für das vierte Jahr nach Facharztbezeichnung? Oder kann eine Klinik sagen, "nee, das gilt erst für das vierte als FA bei UNS". Ich hab nämlich das Gefühl, das meine Klinik das so sieht und ich möchte gern dagegen argumentieren.
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
    Mitglied seit
    18.03.2011
    Ort
    Münster
    Semester:
    -
    Beiträge
    1.086
    Eigentlich müsste es für das vierte Jahr als FA gelten.

    Genau wie du ja auch nicht beim Klinikwechsel als Assi wieder bei Stufe 1 anfängst.



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  3. #3
    unsensibel Avatar von Lava
    Mitglied seit
    20.11.2001
    Ort
    schon wieder woanders
    Semester:
    FA
    Beiträge
    30.090
    Ungefähr das ist meiner Kollegin passiert. Ein Jahr Chirurgie au einer anderen Klinik haben sie ihr wohl anerkannt, aber sie auch noch Innere gemacht, das haben sie nicht anerkannt.
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  4. #4
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
    Mitglied seit
    12.09.2002
    Ort
    Jeg arbejder hjemmefra.
    Beiträge
    38.370
    Als ob es da nen Ermessensspielraum gäbe...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
  5. #5
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    04.08.2012
    Semester:
    5. WBJ Psychiatrie
    Beiträge
    10.719

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    TV Ärzte/VKA § 19 (2):

    "1Bei der Anrechnung von Vorbeschäftigungen werden in der Entgeltgruppe I Zeiten ärztlicher Tätigkeit angerechnet. 2Eine Tätigkeit als Ärztin/ Arzt im Praktikum gilt als ärztliche Tätigkeit. 3In der Entgeltgruppe II werden Zeiten fachärztlicher Tätigkeit in der Regel angerechnet. 4Zeiten einer vorhergehenden beruflichen Tätigkeit können angerechnet werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit förderlich sind."

    Erschreckend, dass sich der Marburger Bund auf eine so massiv arbeitnehmerfeindliche Formulierung bzw. Regelung eingelassen hat.

    TV Ärzte/Uni § 16 (2) ist deutlich arbeitnehmerfreundlicher:

    "1Für die Anrechnung von Vorzeiten ärztlicher Tätigkeit gilt Folgendes: Bei der Stufenzuordnung werden Zeiten mit einschlägiger Berufserfahrung als förderliche Zeiten berücksichtigt."



    Vorbereitung auf dein Physikum! - Kompaktkurs oder Intensivkurs - [Klick hier!]
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook