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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    07.01.2015
    Beiträge
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    Was sagt ihr dazu? Ist die Regelung neu? Meine mich zu erinnern hier früher im Forum gelesen zu haben, dass nur Niedergelassene krank schreiben dürfen und angestellte KH-Ärzte davon ausgeschlossen sind



  2. #2
    Dunkelkammerforscher
    Registriert seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
    Beiträge
    3.740
    Nach Berufsordnung ist die selbstständige ärztliche Tätigkeit nur in Niederlassung erlaubt. Insofern halte ich zumindest Teile davon für vermutlich nicht richtig.



  3. #3
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    30.01.2013
    Beiträge
    1.058
    Für die Gründung einer Privatpraxis und somit den Einstieg in die Selbstständigkeit gibt es zunächst keine großen Hürden - auch eine Facharztanerkennung wird nicht benötigt. AU sind somit auch möglich. Aber die KV und der Arbeitgeber kann bei Zweifel das Attest nicht anerkennen.

    Wie schon unzählige Male erwähnt, ergeben sich aus der Selbstständigkeit haftungsrechtliche Konsequenzen .. gerade ohne Facharzttitel

    Durch die Neuregelung hinsichtlich der Versorgung nach stationärem Aufenthalt, kann bzw. Sollte im Krankenhaus bereits Rezepte, AU etc ausgestellt werden. Auch hier ist die Haftung besonders im Bezug auf Regressforderungen nicht geklärt.



  4. #4
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
    Registriert seit
    31.05.2004
    Ort
    Westfalenpott
    Beiträge
    15.950
    Doch, prinzipiell schon. Jeder kann sich von einem approbierten Privatarzt auf eigene Kosten behandeln lassen und sich eine AU, die im Prinzip wie ein Privatrezept aussieht,
    ausstellen lassen. Wenn beispielsweise ein Kassenpatient sich bei mir privat behandeln lassen will, bekommt er sowas.

    Natürlich hat das Ganze Haken: wenn die AU die 6 Wochen überschreitet, kann es Probleme mit dem Krankengeld geben, weil die GKV dafür die "normalen" AU-Bescheinigungen (gelber Schein) fordert und andere Bescheinigungen möglicherweise formal nicht anerkennt.
    Außerdem muß der Patient die komplette Behandlung sowie das Ausstellen der Bescheinigung aus eigener Tasche zahlen.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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