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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    06.11.2009
    Ort
    Mülheim an der Schnur
    Semester:
    FÄ für Neurologie/Psychiatrie und Psychotherapie
    Beiträge
    3.135

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    Naja Du gibst bei der Anmeldung eine Erklärung ab, dass Du alle Angaben richtig getätigt hast und das musst Du auch Angeben wie lange eine Unterbrechung war. Im Zweifelsfall wirst Du nicht zur Prüfung zugelassen, aber sollte nach Facharztanerkennung raus kommen, dass Du Falschangaben gemacht hast. Dann kostet Dich das die Facharztanerkennung. Ob sich das Risiko für ein paar Monate/Wochen lohnt, sollte man gut abwägen... ich habe mehrfach von Nordrhein gehört, dass Bescheinigung von den Weiterbildungsermächtigten gefordert wurden, wenn Zeiten nicht ganz plausibel in den Zeugnissen standen.



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  2. #7
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    In einer Ärztekammer gab es sogar einen Sachbearbeiter, der eine mehr oder weniger öffentlich verfügbaren Einsatz/Lagerzeitung eines Bundeswehreinsatzes durchforstet hat, ob da nicht ein Arzt in Weiterbildung genannt ist der die Abwesenheit bei der Prüfungsanmeldung nicht angegeben hat. Betraf vor allem Chirurgen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #8
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
    Mitglied seit
    02.10.2010
    Semester:
    FA
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    2.369
    Verstehe das Gefeilsche auch nicht. Du hast doch in der Zeit nicht gearbeitet also steh doch dazu und mach die Zeit nach. Nicht arbeiten aber die Zeiten angerechnet bekommen geht halt nicht.

    Wenn es in 10 Jahre rauskommt verlierst du dann ggf. den FA.



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  4. #9
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
    Mitglied seit
    04.04.2003
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    Nordrhein hat alle zwei Monate feste Termine für die FA-Prüfung. Dann mach die Prüfung halt zwei Monate später aber gib die sechs Wochen Mutterschutz korrekt an. Oder hängt so dermaßen viel davon ab? Falls es nur darum geht, dass ja eigentlich die kompletten 60 Monate bei Anmeldung rum sein müssen, Du diese dann noch nicht, zum Zeitpunkt der Prüfung aber cool haben wirst, dann kannst Du das tatsächlich mit der ÄK regeln, da lassen sie sich mit Bescheinigungen des AG drauf ein.



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