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  1. #1
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    Hallo Leute,

    muss ein absolviertes FSJ um es als Bonus im AdH bonieren zu lassen, zwingend in einem medizinischen Bereich sein? Ich habe das FSJ kulturweit abgeleistet, bei dem ich in einer Schule im Ausland als Unterstützung für den Deutschunterricht eingesetzt wurde.
    Einerseits findet man unter https://www.hochschulstart.de/filead...index.html#p=4 die Information, dass ein FSJ sowie z.B ein FÖJ oder Wehrdienst als Bonus anerkannt werden.

    Andererseits schreibt mir der Hochschulstart-Support ein bisschen kryptische E-mails, in denen nach meinem Verständnis nur FSJ als Bonus anerkannt werden, die im medizinischen Bereich abgeleistet wurden. Diese beiden Informationen sind für mich widersprüchlich, denn welches FÖJ z.B findet denn im medizinischen Bereich statt?

    Hier der Email-Verlauf für diejenigen, die es interessiert:
    Sehr geehrter Herr Albinger,



    wenn Sie für den Dienst auch einen Bonus im Auswahlverfahren der Hochschulen sowie in der ZEQ erhalten möchten, müssen Sie diesen Dienst mindestens 11 Monate im fachlich einschlägigen Bereich ableisten und dies dann bei der Antragsstellung unter „Vorbildungen im medizinischen Bereich“ angeben.



    Als Nachweis hierzu benötigen wir eine Bescheinigung, die Ihre Tätigkeiten während des Dienstes im Einzelnen auflistet. Diese Vorgabe gilt für sämtliche aufgelisteten Dienste, wenn Sie hierfür einen Bonus im Auswahlverfahren der Hochschulen sowie in der ZEQ erhalten möchten.



    Grundsätzlich gilt, dass nur die in der Vergabeverordnung vom Verordnungsgeber explizit genannten Dienstarten im fachlich einschlägigen Bereich boniert werden können. Dafür verantwortlich sind die Kultusminister der Länder. Die Anlagen der Studienplatzvergabeverordnung NRW (StudienplatzVVO NRW) sind abschließend.



    Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir hier an gewisse Vorgaben gebunden sind.



    Zur Orientierung, was unter diesen Begriffen „fachnah“ bzw. „fachlich einschlägig“ zu verstehen ist, kann die Liste der bonierungsfähigen Berufsausbildungen und –tätigkeiten dienen, welche Sie folgendem Link zum Wintersemester 2020/21 entnehmen können (Auswahlkriterien im Auswahlverfahren der Hochschulen sowie in der Zusätzlichen Eignungsquote):



    https://www.hochschulstart.de/starts...zung/downloads



    Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.





    Mit freundlichen Grüßen

    Gruppe 01







    Stiftung für Hochschulzulassung

    Sonnenstr. 171

    44137 Dortmund

    Tel.: 01803 987 111 001*

    Fax: 0231 1081 - 4221

    E-Mail: [email protected]

    Internet: www.hochschulstart.de



    *9 Cent/Minute incl. Mehrwertsteuer aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Minute inkl. Mehrwertsteuer aus Mobilfunknetzen



    Von: Max
    Gesendet: Dienstag, 21. Juli 2020 14:44
    An: Gruppe01 <[email protected]>
    Betreff: Re: AW: AW: Anfrage von



    Sehr geehrte Gruppe 01,

    danke für ihre Antwort und den Verweis auf die genannte Statistik.

    Ihre Aussage, dass nur Tätigkeiten im medizinischen Bereich im AdH boniert werden, möchte ich gerne hinterfragen. Wie im Auswahlkriterien im Auswahlverfahren der Hochschulen ersichtlich wird (https://hochschulstart.de/fileadmin/...index.html#p=4), werden auch FSJ, Europäischer Freiwilligendienst, Anderer Dienst im Ausland, Freiwilliger Wehrdienst, Internationaler Jugendfreiwilligendienst und das Freiwilliges Ökologisches Jahr boniert, wobei dies alle praktische Tätigkeiten ohne jeglichen medizinischen Bezug sind. Der von mir abgeleistete Frewilligendienst kulturweit ist ein anerkanntes FSJ, daher bitte ich um Erklärung, warum dieses FSJ wie die anderen genannten Dienste nicht auch in einer Bonierung im AdH miteinfließen.

    Liebe Grüße,

    Max

    On 21.07.2020 14:02, Gruppe01 wrote:

    Sehr geehrter Herr



    bzgl. Ihrer Frage möchten wir Sie auf unsere Mail vom heutigen Morgen mit folgendem Inhalt hinweisen:

    „Wenn Sie darüber hinaus für den Dienst auch noch einen Bonus im Auswahlverfahren der Hochschulen sowie in der ZEQ erhalten möchten, müssen Sie den Dienst mindestens 11 Monate (bis zum 20.08.) im fachlich einschlägigen Bereich (z.B. pflegerische Tätigkeiten, Sanitätsdienste etc.) ableisten und dies dann bei der Antragsstellung unter „Außerschulische Vorbildungen“ angeben. Als Nachweis benötigen wir dann eine Bescheinigung, die Ihre Tätigkeiten während des Dienstes im Einzelnen auflistet.“

    Sollten die Tätigkeiten nicht im medizinischen Bereich gewesen sein, kann hier auch leider keine Bonierung in der Adh-Quote sowie in der ZEQ vorgenommen werden.



    Bitte senden Sie uns postalisch eine aktuelle Dienstzeitbescheinigung Ihres Trägers über das Freiwillige Soziale Jahr, aus der Beginn sowie Ende des Dienstes hervorgehen. Diese Bescheinigung darf nicht vor Dienstbeginn ausgestellt sein.



    Dem folgenden Link können Sie auf unserer Home die Statistik zum Sommersemester 2020 mit den Zahlen zur Koordinierungsphase entnehmen (andere Statistiken können wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen):



    https://www.hochschulstart.de/filead..._sose_2020.pdf



    Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.







    Mit freundlichen Grüßen

    Gruppe 01







    Stiftung für Hochschulzulassung

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    E-Mail: [email protected]

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    Von: Max
    Gesendet: Dienstag, 21. Juli 2020 13:16
    An: Gruppe01 <[email protected]>
    Betreff: Re: AW:



    Sehr geehrte Gruppe 01,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe ein 12-monatiges Freiwilliges Soziales Jahr im Ausland (kulturweit) abgeleistet. Im AdH in Greifswald zum Beispiel wird laut https://www.uni-greifswald.de/storag...atzung_sfh.pdf ein Freiwilliges Soziales Jahr als ein Bonus gewertet. Ist es richtig, dass meine Teilnahme am Freiwilligendienst kulturweit darunter fällt? Und bedeutet das, dass Sie hierfür tatsächlich eine Dienstbescheinigung inklusive Angaben zum Tätigkeiten des Dienstes benötigen? Die Tätigkeiten waren in keinem medizinischen oder pflegerischen Bereich.

    Außerdem wollte ich gerne fragen, ob Statistiken zur Anzahl oder dem Anteil der vergebenen Studienplätze über das koordinierte Nachrücken zur Verfügung stehen?

    Liebe Grüße,

    Max

    On 21.07.2020 08:32, Gruppe01 wrote:

    Sehr geehrter Herr ,



    bitte richten Sie sich nach dem Antragsformular, das Sie nach Abgabe der Online-Bewerbung erhalten. Dort sind alle Unterlagen vermerkt, die Sie zusammen mit dem Antragsformular postalisch einreichen müssen.



    Bitte beachten Sie außerdem, dass ein abgeleisteter Dienst in zweierlei Hinsicht für das Vergabeverfahren relevant ist.



    Als nachrangiges Kriterium wird ein Dienst bereits mit einer Mindestdauer von 6 Monaten berücksichtigt. In diesem Fall muss der Dienst auch nicht zwangsläufig im medizinischen Bereich abgeleistet werden. Hier benötigen wir als Nachweis eine entsprechende Dienstzeitbescheinigung.



    Wenn Sie darüber hinaus für den Dienst auch noch einen Bonus im Auswahlverfahren der Hochschulen sowie in der ZEQ erhalten möchten, müssen Sie den Dienst mindestens 11 Monate (bis zum 20.08.) im fachlich einschlägigen Bereich (z.B. pflegerische Tätigkeiten, Sanitätsdienste etc.) ableisten und dies dann bei der Antragsstellung unter „Außerschulische Vorbildungen“ angeben. Als Nachweis benötigen wir dann eine Bescheinigung, die Ihre Tätigkeiten während des Dienstes im Einzelnen auflistet.



    Bitte reichen Sie alle Kopien in amtlich beglaubigter Form ein.



    Mit freundlichen Grüßen

    Gruppe 01





    Stiftung für Hochschulzulassung

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    E-Mail: [email protected]

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    Von: Anfrage an <[email protected]>
    Gesendet: Montag, 20. Juli 2020 14:34
    An: Gruppe01 <[email protected]>
    Betreff:



    E-Mail:

    Gewünschter Studiengang: Medizin
    Bewerber-Id / Registriernummer:

    Ihre Mitteilung:
    Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin etwas verunsichert was das Einschicken von weiteren Unterlagen zusätzlich zur Online-Bewerbung über AntOn betrifft. Die einzige Seite, die ich finden konnte mit Informationen diesbezüglich ist diese: https://www.hochschulstart.de/starts...ung/unterlagen Hier wird mir aber noch nicht klar, welche Unterlagen ich genau noch zusätzlich an Sie senden muss. Eine Kopie meines Abiturzeugnisses? Einen Nachweiß über das Ableisten meines FSJ? Reicht dafür eine FSJ-Bescheinigung oder muss es eine beglaubigte Dienstbescheinigung sein? Danke für ihre Geduld mit nervigen Studenten und liebe Grüße, Max

    A - Gerk Gruppe 01



  2. #2
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    Zitat Zitat von maxiquaki Beitrag anzeigen
    Hallo Leute,

    muss ein absolviertes FSJ um es als Bonus im AdH bonieren zu lassen, zwingend in einem medizinischen Bereich sein? Ich habe das FSJ kulturweit abgeleistet, bei dem ich in einer Schule im Ausland als Unterstützung für den Deutschunterricht eingesetzt wurde.
    Einerseits findet man unter https://www.hochschulstart.de/filead...index.html#p=4 die Information, dass ein FSJ sowie z.B ein FÖJ oder Wehrdienst als Bonus anerkannt werden.

    Andererseits schreibt mir der Hochschulstart-Support ein bisschen kryptische E-mails, in denen nach meinem Verständnis nur FSJ als Bonus anerkannt werden, die im medizinischen Bereich abgeleistet wurden. Diese beiden Informationen sind für mich widersprüchlich, denn welches FÖJ z.B findet denn im medizinischen Bereich statt?

    Hier der Email-Verlauf für diejenigen, die es interessiert:



    Ja, um den Dienst als Bonus im AdH und ZEQ anrechnen zu lassen muss er im "fachlich einschlägigen" Bereich stattgefunden haben. Fachlich einschlägig richtet sich hier an den im Katalog gelisteten Ausbildungen. Ums kurz zu fassen: Der Dienst muss im medizinischen Bereich stattgefunden haben und es müssen klar medizinische Aufgaben am Patienten übernommen werden (Vitalparameter erheben, Pflege etc.)



  3. #3
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    Ich glaub es gibt da 2 unterschiedliche Definitionen von "Dienst": einmal der im fachlich einschlägigen Bereich, also zB FSJ/BFD im Krankenhaus oder Rettungsdienst: Dieser bringt teilweise im AdH/ZEQ zusätzliche Punkte (von den max. 100 Punkten). Dann gibt es noch den Dienst als nachrangiges Kriterium, und da zählen alle FSJs, FÖJs, Wehrdienst usw.

    So hab ich das jedenfalls interpretiert. Alle Angaben ohne Gewähr



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