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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Dann wenn sie innerhalb deiner Weiterbildung erworben wurden zählen sie. Ggf. müsste man klären, ob es einen eigenen Weiterbildungsermächtigen für die INA oder Intensiv gab. War das die eigene Abteilung oder eine externe.
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  2. #7
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    War jeweils extern. Aber danke für die Rückmeldung. Dann frage ich bei den entsprechenden Kollegen an



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  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Ohh dann solltest du rechtzeitig klären, dass das alles sauber sortiert ist, bevor du ggf. weg bist. Sonst hast du nur Scherereien.

    Also wenn du eine externe Rotation gemacht hast (z.B. Anästhesie), dann ist die sicherste Lösung, dass du irgendwas schriftliches hast, dass du offiziell dort zur Weiterbildung hin rotiert bist. Innerhalb des eigenen Hauses ist das ja auch mit dem Arbeitsvertrag nicht soo das Problem, aber irgendeine Verfügung (wie auch immer das bei euch heisst) sollte es geben. Dann wäre wichtig, dass die aufnehmende Abteilung eine Weiterbildungsermächtigung hat (wenn nicht müsste man das irgendwie anders im Zeugnis deines Chefs formulieren)- Obacht- das zählt dann ggf. nicht als Innere Weiterbildung, sondern Anästhesieweiterbildung (also falls das Anästhesie war). Oder als Hospitation (aber DIE Zeit wird wiederum je nach Ärztekammer von der eigentlichen Weiterbildungszeit bei deinem Chef abgezogen).
    Und dann brauchst du von den aufnehmenden Abteilungen jeweils ein Zeugnis mit den Zahlen von da.

    Einfacher ist es, wenn das alles Abteilungen der Klinik für Innere Medizin sind. Dann könnte man das wohl zusammen lassen.
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  4. #9
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    Abdomen, Schilddrüse und Herzsonos werden einzeln genannt. Wenn man eine Echokardiographie auf der Intensiv oder in der Notaufnahme gemacht hat und das Ergebnis irgendwo (am besten Bilder im PACS oder Akte und Befund im PC oder im Arztbrief) dokumentiert ist, zählt das natürlich. Würde mir die Namen alle aufschreiben, und dann darum bitten beim Weiterbildungsgespräch, dass dies eingetragen wird. Da würde ich dann auch aktiv die Rotationen ansprechen. Auch Nachuntersuchungen zählen (z.B. Echokardiographie nach Therapie/vor Entlassung). Die Schilddrüsensonos werden sich auch im klinischen Alltag (zwischen Tür und Angel) integrieren lassen. Mit strukturierter Weiterbildung hat das ganze freilich nix zu tun....

    Auch bemerkenswert, dass die Weiterbilder immer nur 1x im Jahr auf Nachfrage das Weiterbildungsgespräch führen möchten (zumindest meine). Den Termin inkl. Wartezeit von >1-2 Monate darf man auch selbst machen.



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  5. #10
    Diamanten Mitglied
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    Theoretisch ist das so, dass die o.g. Untersuchungen zählen. Aber RH-Belastung und Perikarderguss ausschließen ist kein Echo. Wenn du alle Schnitte und Messungen durchgeführt hast, ist es natürlich etwas anderes. Ich weiß aber nicht wie das Teaching bei dir auf ITS oder in ZNA diesbezüglich ist.

    Im Endeffekt kommt es darauf an, was der Weiterbilder dir bescheinigt. Die Befunddokumentation kann dir bei der Argumentation ggüber dem Weiterbilder helfen. Die Ärztekammer erwartet prinzipell nicht, dass du Befunde von 500 Abdomensonografien vorlegst geschweige denn kontrolliert sie diese.
    Geändert von hebdo (11.10.2020 um 11:03 Uhr)



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