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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied Avatar von fallenangel30487
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    Genau...es gibt noch eine Einmalzahlung zum Ausgleich. Die liegt bei 700 Euro. Die Änderung der Arbeitsbedingungen tritt erst im Januar 2021 in Kraft.
    Ich arbeite auch bei einem kirchlichen Träger und muss auch sagen, dass ich akutell froh wäre wenn mein Haus nicht kirchlich wäre. Die MAV ist lange nicht das gleiche wie ein Betriebsrat und je länger ich in dem Haus arbeite, desto mehr merke ich die Nachteile gegenüber einem städtischen Träger.
    Leider haben das auch viele Bewerber schon bemerkt und es ist für uns kaum noch möglich brauchbare neue Mitarbeiter zu finden weil die auch logischerweise sich in Kliniken mit besseren Verträgen bewerben.
    Die höchste Form des Glücks ist ein Leben
    mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
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    Alles was ich getan habe, war für das zu kämpfen, an das ich geglaubt habe.
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  2. #12
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    Zitat Zitat von fallenangel30487 Beitrag anzeigen
    Leider haben das auch viele Bewerber schon bemerkt und es ist für uns kaum noch möglich brauchbare neue Mitarbeiter zu finden weil die auch logischerweise sich in Kliniken mit besseren Verträgen bewerben.
    Naja die Kirche könnte sich auf ihre Kernaufgaben (Betreuung der Gläubigen) konzentrieren und aus dem Gesundheitsmarkt/Kitas/Schulen fernhalten. Trennung von Staat und Kirche...Säkularisierung



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  3. #13
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    Zitat Zitat von daCapo Beitrag anzeigen
    Naja die Kirche könnte sich auf ihre Kernaufgaben (Betreuung der Gläubigen) konzentrieren und aus dem Gesundheitsmarkt/Kitas/Schulen fernhalten. Trennung von Staat und Kirche...Säkularisierung
    Es wäre zusätzlich auch super, wenn ich meine Religionsnichtmitgliedschaft nicht mehr meinem nicht-kirchlichen AG über die Steuerkarte mitteilen müsste. Ich meine, was geht das meinen AG an und wo bleibt da der Datenschutz!!?



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  4. #14
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    Zitat Zitat von milz Beitrag anzeigen
    Es wäre zusätzlich auch super, wenn ich meine Religionsnichtmitgliedschaft nicht mehr meinem nicht-kirchlichen AG über die Steuerkarte mitteilen müsste. Ich meine, was geht das meinen AG an und wo bleibt da der Datenschutz!!?
    Überhaupt Kirchensteuer, Entschädigung für Ländereien, die die Kirche Anfang des 19 Jhd verloren hat (und mit fraglichen Methoden erworben hat, nur das haben alle vergessen). Und der ganze Ablasshandel? Die Inquisitation? Das wird da garnicht gegengerechnet in die Kirchensteuer. Am besten wäre es sie abzuschaffen. Das Gehalt der Bischöfe übernimmt der Staat einfach so, weil es immer schon so war (ebenso 200 Jahre altes Gesetz). Auch dass die Eintreibung der Kirchensteuer über die Finanzbeamten immer noch geht, ist ein lebendiges Relikt der Vergangenheit. Bei meinem Fitnessclub macht das auch nicht das Finanzamt. Alles noch Sachen, die verändert werden müssten.



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  5. #15
    Diamanten Mitglied
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    Zählt die Erwähnung der Inquisition auch schon zu Godwin's Law?
    Sagt mal wo ist denn dieser Thread so schnell falsch abgebogen?

    Meine persönliche Erfahrung mit einem kirchlichen Träger ist nicht schlecht. Genauergesagt nur gut. Die Bezahlung war im Arbeitsvertrag geregelt mit "AVR + Differenz zwischen TVÄ-VKA und AVR". Also im Grundgehalt doch wieder TVÄ-VKA. Die Dienste waren völlig entspannt, davon dass der Träger kirchlich war hat man bis auf irgendwelche Email-Newsletter in denen das stand nichts mitbekommen etc. Insofern gibts da nichts negatives zu berichten.
    Zitat Zitat von milz Beitrag anzeigen
    Es wäre zusätzlich auch super, wenn ich meine Religionsnichtmitgliedschaft nicht mehr meinem nicht-kirchlichen AG über die Steuerkarte mitteilen müsste. Ich meine, was geht das meinen AG an und wo bleibt da der Datenschutz!!?
    Musst du das denn? Ist es nicht so dass man diese Auskunft inzwischen auch nicht geben kann und die Kirche muss dann die Steuern direkt von dir fordern?

    Aber vielleicht kommen wir nochmal auf die eigentliche Frage zurück: öffentliche vs. private Träger.
    Was mir aufgefallen ist, im OP schaffen es die wenigsten öffentlichen Träger einigermaßen pünktlich zu beginnen und die Überleitungszeiten kurz zu halten. Wenn Überleitungszeiten im OP, damit meine ich die komplette Zeit von Naht bis Schnitt, regelmäßig/durchschnittlich auch bei kleineren Eingriffen über einer Stunde sind, dann leistet sich das halt eher der öffentliche Träger. Wenn ich von vornherein weiß dass ich an Halbstundeneingriffen am Tag vier bis maximal fünf schaffe, dann kenn ich das nur von öffentlichen Trägern...



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