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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #156
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Wenn du die CÄ nie gesehen hast (und deren Vertreter auch nicht), dann hattest du keine CA-Behandlung und diese kann somit nicht abgerechnet werden. Wenn man dir also eine Chefarztbehandlung in Rechnung gestellt hat, kannst du diese Rechnung zurückweisen.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  2. #157
    Diamanten Mitglied
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    @freak1: Siehe mein Edit, solche Rechnungen sollte man nicht gleich bezahlen, sondern erst mal nachforschen.



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  3. #158
    Banned
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    1. Wenn eine Rechnung über eine Wahlarztbehandlung ausgestellt wird, ohne dass der Wahlarzt (meist eben der Chef) die Leistung persönlich ausgeführt hat, handelt es sich um Betrug. Eine solche Rechnung muss nicht bezahlt werden; es wurden schon Chefs wegen derartiger Geschehnisse verurteilt (strafrechtlich). Eine Ausnahme liegt vor, wenn der Patient seine Zustimmung zur Behandlung durch einen konkret schriftlich benannten Vertreter erteilt; eine allgemeine Vertretungsklausel reicht hierfür nicht aus, denn die deckt nur Notfälle und nur dann, wenn es dem Wahlarzt aus objektiven Gründen nicht möglich ist, rechtzeitig die Klinik zu erreichen, um die Behandlung persönlich durchzuführen.

    2. Über die Zusatzversicherung werden zusätzliche Leistungen abgerechnet, also solche, die von der DRG nicht gedeckt werden; dazu gehören wahlärztliche Behandlungen, 2- oder 1-Bett-Zimmer etc. Eine Rechnung über eine OP etc. vom Chef ist deshalb rechtens, und wird von der Versicherung deshalb auch anstandslos bezahlt.



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  4. #159
    Banned
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    Zitat Zitat von John Silver Beitrag anzeigen
    1. Wenn eine Rechnung über eine Wahlarztbehandlung ausgestellt wird, ohne dass der Wahlarzt (meist eben der Chef) die Leistung persönlich ausgeführt hat, handelt es sich um Betrug. Eine solche Rechnung muss nicht bezahlt werden; es wurden schon Chefs wegen derartiger Geschehnisse verurteilt (strafrechtlich). Eine Ausnahme liegt vor, wenn der Patient seine Zustimmung zur Behandlung durch einen konkret schriftlich benannten Vertreter erteilt; eine allgemeine Vertretungsklausel reicht hierfür nicht aus, denn die deckt nur Notfälle und nur dann, wenn es dem Wahlarzt aus objektiven Gründen nicht möglich ist, rechtzeitig die Klinik zu erreichen, um die Behandlung persönlich durchzuführen.
    Das finde ich bereits vom Gedankengang abwegig. Für meine Rechtsauffassung wäre es so: Wenn CA Behandlung, dann muss dieser auch jede ärztliche Aufgabe durchführen vom Zugang/BE. Wenn er im Urlaub ist, kann das der Vertreter machen (wenn der PAtient einverstanden ist).
    Insgesamt bescheuertes System: Der CA soll natürlich ordentlich verdienen, aber dann die schwierigsten Fälle übernehmen.

    Hier gibt es viele Urteile zu unseren Koryphäen:
    https://www.aerzteblatt.de/archiv/59...el-unzulaessig
    https://www.nzz.ch/zuerich/universit...usz-ld.1558410
    Sogar ganz das Spital verlassen, sehr traurig?
    https://deutsch.medscape.com/artikelansicht/4905197
    https://www.haufe.de/recht/weitere-r...10_449078.html
    Sehr merkwürdiger Fall, nie gesehen so eine Konstellation

    Das deutsche Justizwesen hat auch sonst nix zu tun, außer sich mit Leuten rumzuschlagen, die nur Geld kassieren mit wenig selbst erbrachter Leistung. Würde alles entfallen, wenn das reformiert würde.



    Zitat Zitat von freak1 Beitrag anzeigen
    Ich hab während eines stationären KH Aufenthaltes (6 Tage) weder die Uni-CÄ noch deren Vertreter jemals gesehen. Selbiges für den Chef der Notaufnahme. Von beiden habe ich aber natürlich entsprechende Rechnungen erhalten.

    Was ich mich auf frage: Wie ist das legitimiert, dass bei zusatzversicherten Patienten sowohl der DRG Fall abgerechnet wird (laut TK App ~3,5k €), zusätzlich aber alle Laborleistungen und von jeder beteiligten Fachabteilung auch der jeweilige CA als Privatliquidation. Ist das nicht doppelt abgerechnet?
    Also so eine Zusatzversicherung für den stationären Bereich. Ambulant heißt es dann wieder GKV. Die Patienten sind dann immer begeistert den Arzt zu wechseln.
    a) Wenn man die CA nie gesehen hat, muss man nicht zahlen. Mein jetziger Chef mit alten Vertrag besucht seine Patienten auf der Station auch nur sporadisch (1x Woche). Es sind ja auch nicht so viele. Mein alter Chef mit vielen P-Patienten hatte einen Extra Assistent hierfür (der natürlich nix vom Geld sah, aber immer länger bleiben musste) und hat die P-Patienten abends täglich gesehen.
    b) Ja wenn du von all den Kliniken den CA auswählst (Selbst vom Labor), wird das zutreffend sein.
    c) Weil die Qualität der CA-Behandlung zu wünschen übrig lässt (siehe Post von Freak und meine Erfahrung/siehe auch Urteile oben) und sich nicht besonders unterscheidet zu den vom OA betreuten Patienten, habe ich das abgewählt. Ebenso 1 Bett Zimmer. Unnötiger Luxus. Sollte ich mal einen ganz tollen, fachlich herrausragenden CA treffen, kann ich das ja immer noch dann aus der eigenen Tasche zahlen. Wäre dann die Nadel im Heuhaufen.

    Zitat Zitat von John Silver Beitrag anzeigen
    @daCapo:

    Du bist jung, Deine Erinnerungen reichen nur wenige Jahre zurück; wie viele in jungen Jahren, so bist auch Du offenbar recht unwissend, was Geschichte betrifft. Hier also ein Paar kleine Exkurse:
    Es wird Dich wundern, aber als die DRV gegründet wurde (ich meine nach dem Krieg), wollten die Ärzte in die DRV. Die DRV wollte die Ärzte jedoch nicht, weil viele damals mehr oder weniger für Kost und Logie gearbeitet haben ..... Fuck off!

    .
    Ahja habe etwas recherchiert. In den 50/60er Jahren gab es noch einen Ärzteüberschuss aus Kriegszeiten. Die Arbeit in den KH für Ärzte in WB war katastrophal entlohnt. Und natürlich haben da manche Ärzte ordentlich verdient, wollten aber nix abgeben, wie immer. Nochdazu ist die Medizin von damals nicht mit der heutigen vergleichbar. Damals hieß es noch im Thieme Lehrbuch: Blutdrucknormalwerte ist 100+Alter, es gab noch die riesigen psychiatrischen Kliniken, viel mehr Praxen nur für Private/Ersatzkasse usw. Früher waren auch die Ersatzkassenpatienten ähnlich den Privatpatienten gestellt, es gab unterschiedliche Warteräume für beide. Wir sind einen Schritt weiter heute.
    Was damals ähnlich war, ist die ungünstige Verteilung der Ärzte (zuviele in den Ballungszentren/Überversorgung und auf dem Land andersrum). Letztendlich auch alles ein Fehler der Politik, die wenig fähig ist die Resourcen sinnvoll zu verteilen.



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