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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #61
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von GelbeKlamotten Beitrag anzeigen
    Wenn dich der sture Mensch von der Gehaltsabrechnung dann erst als FÄ in die PKV lässt statt im 2. Weiterbildungsjahr, dann klaut er dir ungefähr 15.000 Euro netto. Oder anders gesagt: weil dir die Gehaltsabrechnung nicht einen dreizeiligen Wisch ausdruckt, arbeitest du quasi ein halbes Jahr umsonst.
    .
    Da sich ja der Arbeitgeber sowohl bei GKV als auch bei PKV anteilig an den Beiträgen beteiligt, schädigt er sich selbst, wenn er dem Arbeitnehmer den Wechsel zu günstigeren Konditionen erschwert.
    Daher sollte es normalerweise keine Probleme mit der Personalabteilung geben. Der entsprechende Passus ist ja auch ziemlich salopp formuliert, daß man auch "zukünftig voraussichtlich (...) erreichen wird" und so.
    Was im konkreten Fall vorgefallen ist, wissen wir natürlich nicht. Vielleicht gab es hinter den Kulissen Ärger, weil zuviele AN wieder unter die Versicherungspflichtgrenze gefallen sind, z.B. durch das neu eingeführte Nichtausbezahlen von Überstunden o.ä. , was dem AG ja vorab bekannt gewesen sein müsste.
    Oder der Personaler ist frustriert und WILL seinen Arbeitgeber schädigen. Oder, oder...
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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  2. #62
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Da sich ja der Arbeitgeber sowohl bei GKV als auch bei PKV anteilig an den Beiträgen beteiligt, schädigt er sich selbst, wenn er dem Arbeitnehmer den Wechsel zu günstigeren Konditionen erschwert.
    Daher sollte es normalerweise keine Probleme mit der Personalabteilung geben. Der entsprechende Passus ist ja auch ziemlich salopp formuliert, daß man auch "zukünftig voraussichtlich (...) erreichen wird" und so.
    Was im konkreten Fall vorgefallen ist, wissen wir natürlich nicht. Vielleicht gab es hinter den Kulissen Ärger, weil zuviele AN wieder unter die Versicherungspflichtgrenze gefallen sind, z.B. durch das neu eingeführte Nichtausbezahlen von Überstunden o.ä. , was dem AG ja vorab bekannt gewesen sein müsste.
    Oder der Personaler ist frustriert und WILL seinen Arbeitgeber schädigen. Oder, oder...
    Ich finde es auch verwunderlich, aber offensichtlich ist es kein Einzelfall, dass der Arbeitgeber sich da querstellt.

    Ich glaube in meinem Fall war es reine Sturheit seitens der Gehaltsabrechnung. Ob es sich für den AG insgesamt positiv auswirkt oder nicht, ist dem Sachbearbeiter in der Gehaltsabrechnung wahrscheinlich ziemlich egal. Veränderungen in den Abrechnungsmodalitäten gab es in meinem Haus in den letzten Jahren jedenfalls keine.

    Übrigens sind ausbezahlte Überstunden per Definition Zahlungen, die nicht regelmäßig anfallen (dürfen). Die zählen somit definitiv nicht mit rein wenns um das erreichen der JAEG geht. Ebenso nicht vertraglich garantierte Poolzahlungen. Es ist nur die Argumentation über Dienste möglich, die auch zukünftig mit absehbarer Regelmäßigkeit anfallen. Zur Leistung von (Bereitschafts-)diensten ist man in der Regel vertraglich verpflichtet, da ist es meiner Meinung nach eindeutig, dass die Zahlungen daraus regelmäßig anfallen und somit berücksichtigt werden müssen.
    Geändert von GelbeKlamotten (09.08.2020 um 14:32 Uhr)



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  3. #63
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    In meinem Umfeld haben sich in den letzten Monaten mehrere Ärzte beklagt, dass die PKV zunehmend Probleme macht bzgl. Immuntherapie. Dinge, die bei der GKV teils ohne Probleme übernommen werden, werden von der PKV erstmal verweigert. Ich habe hierzu leider keine näheren Informationen. Weiß dazu zufällig wer mehr? Wenn teure Behandlungen von der PKV erstmal abgelehnt werden, wäre es ein Argument mehr für GKV.



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  4. #64
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Es ist eine Binsenweisheit, daß auch die PKVen zunehmend Schwierigkeiten machen in der Erstattung von Therapien. Das hat man sich von der GKV abgeschaut, wo man seit Jahren damit durchkommt, ohne daß es größeren Gegenwind von Patienten- und Ärzteseite geben würden. Soweit, so schlecht.
    Du schränkst auch gleich schon wieder ein mit dem Wort "erstmal" . Erstmal heißt, daß eine in Deutschland anerkannte Therapie durch die Versicherung übernommen werden muß, und man gute Chancen hat, damit vor einem Gericht durchzukommen. Auch wenn die Versicherung erst mal mauert, aber das kennt man aus der Autobranche.
    Ein GKV-Mitglied hat aber kaum eine Chance, eine anerkannte Therapie zugeteilt zu bekommen, wenn diese nicht nicht in der Liste der vom GBA genehmigten Therapien befindet. Über etwaige Klagen würde auch nicht ein normales Gericht entscheiden, sondern ein Sondergericht gem. SGB, wo die Kassen das Vorschlagsrecht für die Richter haben.
    Das GKV-Mitglied bekommt also die Therapie gar nicht erst nicht und ein PKV-Versicherter hat nach der Therapie eventuell Meinungsverschiedenheiten mit der Versicherung, jedoch mit einer guten Chance vor Gericht, falls es soweit kommt.
    Kleiner, aber feiner Unterschied.
    Es ist übrigens nett, daß die Ärzte sich Gedanken machen über die Versicherung des Patienten, im Falle der PKV ist der Vertragspartner und Zahlungspflichtige jedoch der Patient und nicht die Versicherung.
    Und was die GKV vor ein paar Jahren zu biologicals sagte, solltest Du vielleicht auch mal lesen, bevor Du was zu wird "ohne Probleme übernommen" sagst.

    Übrigens: unter "übernommen" verstehe ich eine kompromisslose Bezahlung einer erbrachten Leistung. Nicht dazu gehört, hinterher ....gnihihi....den Arzt zu regressieren für teure Medikamente, oder den Apotheker zu retaxieren (bitte auch mal mit Apothekern unterhalten) oder den Medikamentenpreis so weit zu drücken, bis die Industrie nicht mehr liefern will.
    Von der GKV neu "übernommen" in den letzten Jahren wurden z.B. Knochendichtemessung per DXA oder PET-CT, dummerweise halt nur zu einem Drittel der vorherigen Vergütung. Als Resultat gibt es jetzt halt eben kaum noch Anbieter.

    Im Gegensatz zur PKV übernimmt die GKV auch check-ups. Zu einem Check -up ab 35 Jahren gehören folgende Laborwerte:

    Untersuchung bestimmter Blutwerte (Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin, Triglyceride) und des Nüchternblutzuckers
    https://www.bundesgesundheitsministe...e/checkup.html
    Also kein Langzeitblutzucker und kein einziger Tumormarker. Toller check-up.

    Und natürlich wird auch ein Hautkrebsscreening "übernommen". Aber bitte beim Hausarzt und nicht beim Hautarzt, und Lupe ist auch verboten.

    Ich nenne "wir übernehmen" in vielen Fällen einfach grandios Veraxxxe.
    Geändert von tarumo (09.08.2020 um 15:41 Uhr)
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  5. #65
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Du schränkst auch gleich schon wieder ein mit dem Wort "erstmal" . Erstmal heißt, daß eine in Deutschland anerkannte Therapie durch die Versicherung übernommen werden muß, und man gute Chancen hat, damit vor einem Gericht durchzukommen.
    Allerdings auf eigenes Risiko, mit der Aussicht ggf. auf den Kosten sitzenzubleiben. Und bis eine Entscheidung erwirkt wurde, ist es für die Therapie oft schon zu spät.


    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Ein GKV-Mitglied hat aber kaum eine Chance, eine anerkannte Therapie zugeteilt zu bekommen, wenn diese nicht nicht in der Liste der vom GBA genehmigten Therapien befindet. Über etwaige Klagen würde auch nicht ein normales Gericht entscheiden, sondern ein Sondergericht gem. SGB, wo die Kassen das Vorschlagsrecht für die Richter haben.
    Auf der anderen Seite hat der GKV-Versicherte nicht nur eine Medizin-Flatrate, sondern auch eine Klage-Flatrate. Die Klagen vor dem SGB laufen ja auch alle auf Kosten der Allgemeinheit. Und es gibt nicht selten Leute, die das nutzen, um sich ständig alle möglichen Dinge zu erklagen. Gerade bei z.B. Hilfsmitteln oft auch bei den absurdesten Sachen mit Erfolg. Auf eigene Kosten würde das keiner machen und es würde auch keine Rechtsschutzversicherung mitmachen.


    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Es ist übrigens nett, daß die Ärzte sich Gedanken machen über die Versicherung des Patienten, im Falle der PKV ist der Vertragspartner und Zahlungspflichtige jedoch der Patient und nicht die Versicherung.
    Das ist nicht "nett", das ist in erster Linie eigennützig. Was wird wohl passieren, wenn der Arzt mit der Immuntherapie einfach mal loslegt und die PKV dann nicht zahlt? Überweist dann der überwiegende Anteil der Privatpatienten die 50.000 Euro einfach brav trotzdem selbst vom eigenen Konto? Wohl kaum. Es folgen Zahlungsausfälle und langwierige Gerichtsverfahren. Das kann sich kein Onkologe und kein Krankenhaus leisten.



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