@freak1: Siehe mein Edit, solche Rechnungen sollte man nicht gleich bezahlen, sondern erst mal nachforschen.
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Wenn du die CÄ nie gesehen hast (und deren Vertreter auch nicht), dann hattest du keine CA-Behandlung und diese kann somit nicht abgerechnet werden. Wenn man dir also eine Chefarztbehandlung in Rechnung gestellt hat, kannst du diese Rechnung zurückweisen.
Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!
„Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)
@freak1: Siehe mein Edit, solche Rechnungen sollte man nicht gleich bezahlen, sondern erst mal nachforschen.
1. Wenn eine Rechnung über eine Wahlarztbehandlung ausgestellt wird, ohne dass der Wahlarzt (meist eben der Chef) die Leistung persönlich ausgeführt hat, handelt es sich um Betrug. Eine solche Rechnung muss nicht bezahlt werden; es wurden schon Chefs wegen derartiger Geschehnisse verurteilt (strafrechtlich). Eine Ausnahme liegt vor, wenn der Patient seine Zustimmung zur Behandlung durch einen konkret schriftlich benannten Vertreter erteilt; eine allgemeine Vertretungsklausel reicht hierfür nicht aus, denn die deckt nur Notfälle und nur dann, wenn es dem Wahlarzt aus objektiven Gründen nicht möglich ist, rechtzeitig die Klinik zu erreichen, um die Behandlung persönlich durchzuführen.
2. Über die Zusatzversicherung werden zusätzliche Leistungen abgerechnet, also solche, die von der DRG nicht gedeckt werden; dazu gehören wahlärztliche Behandlungen, 2- oder 1-Bett-Zimmer etc. Eine Rechnung über eine OP etc. vom Chef ist deshalb rechtens, und wird von der Versicherung deshalb auch anstandslos bezahlt.
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Das finde ich bereits vom Gedankengang abwegig. Für meine Rechtsauffassung wäre es so: Wenn CA Behandlung, dann muss dieser auch jede ärztliche Aufgabe durchführen vom Zugang/BE. Wenn er im Urlaub ist, kann das der Vertreter machen (wenn der PAtient einverstanden ist).
Insgesamt bescheuertes System: Der CA soll natürlich ordentlich verdienen, aber dann die schwierigsten Fälle übernehmen.
Hier gibt es viele Urteile zu unseren Koryphäen:
https://www.aerzteblatt.de/archiv/59...el-unzulaessig
https://www.nzz.ch/zuerich/universit...usz-ld.1558410
Sogar ganz das Spital verlassen, sehr traurig?
https://deutsch.medscape.com/artikelansicht/4905197
https://www.haufe.de/recht/weitere-r...10_449078.html
Sehr merkwürdiger Fall, nie gesehen so eine Konstellation
Das deutsche Justizwesen hat auch sonst nix zu tun, außer sich mit Leuten rumzuschlagen, die nur Geld kassieren mit wenig selbst erbrachter Leistung. Würde alles entfallen, wenn das reformiert würde.
Also so eine Zusatzversicherung für den stationären Bereich. Ambulant heißt es dann wieder GKV. Die Patienten sind dann immer begeistert den Arzt zu wechseln.
a) Wenn man die CA nie gesehen hat, muss man nicht zahlen. Mein jetziger Chef mit alten Vertrag besucht seine Patienten auf der Station auch nur sporadisch (1x Woche). Es sind ja auch nicht so viele. Mein alter Chef mit vielen P-Patienten hatte einen Extra Assistent hierfür (der natürlich nix vom Geld sah, aber immer länger bleiben musste) und hat die P-Patienten abends täglich gesehen.
b) Ja wenn du von all den Kliniken den CA auswählst (Selbst vom Labor), wird das zutreffend sein.
c) Weil die Qualität der CA-Behandlung zu wünschen übrig lässt (siehe Post von Freak und meine Erfahrung/siehe auch Urteile oben) und sich nicht besonders unterscheidet zu den vom OA betreuten Patienten, habe ich das abgewählt. Ebenso 1 Bett Zimmer. Unnötiger Luxus. Sollte ich mal einen ganz tollen, fachlich herrausragenden CA treffen, kann ich das ja immer noch dann aus der eigenen Tasche zahlen. Wäre dann die Nadel im Heuhaufen.
Ahja habe etwas recherchiert. In den 50/60er Jahren gab es noch einen Ärzteüberschuss aus Kriegszeiten. Die Arbeit in den KH für Ärzte in WB war katastrophal entlohnt. Und natürlich haben da manche Ärzte ordentlich verdient, wollten aber nix abgeben, wie immer. Nochdazu ist die Medizin von damals nicht mit der heutigen vergleichbar. Damals hieß es noch im Thieme Lehrbuch: Blutdrucknormalwerte ist 100+Alter, es gab noch die riesigen psychiatrischen Kliniken, viel mehr Praxen nur für Private/Ersatzkasse usw. Früher waren auch die Ersatzkassenpatienten ähnlich den Privatpatienten gestellt, es gab unterschiedliche Warteräume für beide. Wir sind einen Schritt weiter heute.
Was damals ähnlich war, ist die ungünstige Verteilung der Ärzte (zuviele in den Ballungszentren/Überversorgung und auf dem Land andersrum). Letztendlich auch alles ein Fehler der Politik, die wenig fähig ist die Resourcen sinnvoll zu verteilen.