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Ich dachte früher einmal, dass die Anzahl an Eingriffen, die in den jeweiligen Weiterbildungsordnungen stehen, verpflichtend sind, allerdings meinte ein Kollege neulich dass dies nicht stimmen würde. Wenn beispielsweise jemand in der Ortho/UCH seinen Facharzt anmelden will und danach als rein konservativ tätiger Orthopäde arbeiten möchte sei es möglich das als Begründung zu schreiben und dafür dann bestimmte Operationen nicht gemacht haben zu müssen sofern die abgeforderte Weiterbildungszeit abgeleistet wurde.
Wird der Facharzttitel dann in so einem Fall mit Einschränkungen verliehen? Oder ist so jemand dann "vollwertiger" Facharzt? Und kann man das wirklich in jedem Fachgebiet machen? Im orthopädischen Bereich mag das ja aufgrund der zahlreicheren Möglichkeiten im niedergelassenen Bereich gehen, aber wie sieht es beispielweise in der Viszeralchirurgie aus? Kennt jemand ein Szenario wo das auch da geklappt hat? Wie ist es beim Facharzt für Allgemeinchirurgie?
Würde mich freuen wenn jemand von euch mehr dazu erzählen kann - vielen Dank schonmal im Voraus!