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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Wo steht dass sie supervidiert werden müssen? Es steht was drin von "durchgeführt".

    Zu den Formulierungen: Beispiel Viszeralchirurgie. Da steht was von "Eingriffen an Kopf und Hals". Das können auch zum Beispiel Lymphknotenentfernungen sein. Es muss nicht immer die Entfernung einer Riedel-Struma sein.
    Sowas meine ich. In der Radiologie- WBO steht z.B. (alte Fassung) "Untersuchung der Mamma" und eben nicht Mammografie. Also kann man hier guten Gewissens auch die Mammasonos, Mammo-MRTs und das eine oder andere Thorax-CT (z.B. mit der Frage nach Implantatruptur) dazuzählen, noch dazu ist es ein paariges Organ. Wichtig ist halt nur, daß man es belegen kann, wenn die ÄK nachhakt.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
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  2. #12
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Och, mir wollte neulich auch jemand erklären, dass die "Mitwirkung bei Anästhesien für intrathorakale Eingriffe" ja von Ports und Schrittmachern bereits abgedeckt sei.

    Dass intrathorakale und intrakranielle Eingriffe in der WBO mit "Mitwirkung bei Anästhesien höherer Schwierigkeitsgrade" erwähnt werden, wen juckt das.
    Nach der Logik wär die Mastoidektomie auch ein intrakranieller Eingriff, ist ja irgendwie auch in der Nähe.



  3. #13
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Die Zahlen im Logbuch sind Mindestzahlen (!). Steht recht eindeutig dabei.
    Das ist so z.B. in der Ärztekammer Nordrhein nicht ganz korrekt. Bei uns stehen in den chirurgischen Fächern die Zahlen der Eingriffe als "Richtzahlen" (auch so bezeichnet). Wobei du natürlich nicht deutlich zu wenige Eingriffe haben solltest/ darfst.
    "Nicht die Umstände bestimmen des Menschen Glück, sondern seine Fähigkeit zur Bewältigung der Umstände."
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  4. #14
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Linn Beitrag anzeigen
    Das ist so z.B. in der Ärztekammer Nordrhein nicht ganz korrekt. Bei uns stehen in den chirurgischen Fächern die Zahlen der Eingriffe als "Richtzahlen" (auch so bezeichnet). Wobei du natürlich nicht deutlich zu wenige Eingriffe haben solltest/ darfst.
    Dann ist das von Ärztekammer zu Ärztekammer verschieden. In der Radiologe waren es auf jeden Fall Mindestzahlen. Die südlichen Bundesländer akzeptieren z.B. auch keine Zahlen wie ">500", sondern es muß da "504" stehen. Oder "692". Eine gewisse Unschärfe ist natürlich immer gegeben- am Tag nach der Unterschrift sind die Zahlen ja schon wieder gestiegen...
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  5. #15
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Linn Beitrag anzeigen
    Das ist so z.B. in der Ärztekammer Nordrhein nicht ganz korrekt. Bei uns stehen in den chirurgischen Fächern die Zahlen der Eingriffe als "Richtzahlen" (auch so bezeichnet). Wobei du natürlich nicht deutlich zu wenige Eingriffe haben solltest/ darfst.
    In Bayern steht das auch mit "Richtzahl" drin. Wobei in den Richtlinien selbst dann wiederum folgende Formulierung steht: "Es waren deshalb in den Richtlinien nur dort Konkretisierungen mit Zahlen erforderlich, wo zum Erwerb der in der Weiterbildungsordnung geforderten „Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten“ auch die Erbringung einer Mindestzahl bestimmter diagnostischer und/oder therapeutischer Verfahren für erforderlich gehalten wurde."
    Im nächsten Abschnitt wird klargestellt dass man bei Basiskenntnissen keine Mindestzahlen braucht, aber die genannte Formulieren seh ich schon ganz klar so, dass eine Mindestzahl erforderlich ist. Auch wenn sie nur "Richtzahl" heißt.



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