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Zitat von
anignu
Wo steht dass sie supervidiert werden müssen? Es steht was drin von "durchgeführt".
Zu den Formulierungen: Beispiel Viszeralchirurgie. Da steht was von "Eingriffen an Kopf und Hals". Das können auch zum Beispiel Lymphknotenentfernungen sein. Es muss nicht immer die Entfernung einer Riedel-Struma sein.
Sowas meine ich. In der Radiologie- WBO steht z.B. (alte Fassung) "Untersuchung der Mamma" und eben nicht Mammografie. Also kann man hier guten Gewissens auch die Mammasonos, Mammo-MRTs und das eine oder andere Thorax-CT (z.B. mit der Frage nach Implantatruptur) dazuzählen, noch dazu ist es ein paariges Organ. Wichtig ist halt nur, daß man es belegen kann, wenn die ÄK nachhakt.
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"