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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    24.01.2009
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    Bauschamane
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    Erstmal einfordern. Eigentlich ist es auch wieder nur dummes Rumgezicke des Arbeitgebers- er bekommt das Geld ja wieder.

    Ich würde mich mal an die Gleichstellungsbeauftragte wenden. Dass der MB das nicht weiss, ist traurig.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  2. #7
    Dunkelkammerforscher
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    Im schönen Süden
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    das war mal...
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    3.752
    1. Schriftlich Widerspruch einlegen mit Verweis auf die oben genannten Quellen und Auszahlung fordern. Funktioniert fast immer.
    2. Falls das nicht funktioniert sich einmalig Rechtsberatung holen, ggf MB (ist ansonsten aber auch bezahlbar) mit der Klärung der Fragen: wie sind die Chancen und wer zahlt den Anwalt am Ende (im Erfolgsfall der AG?)
    3. Ggf klagen (ich würde es tun)



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  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    24.01.2009
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    Bauschamane
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    16.362
    Deswegen ist es so wichtig, die Gesetzeslage zu kennen. Wie gesagt- beim Bundesfamilienministerium finden sich ganz viele Infos. Und "wir machen das halt so" ist keine Grundlage, wenn es um gesetzliche Regelungen geht.
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  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    FÄ für Neurologie/Psychiatrie und Psychotherapie
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    3.135
    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    1. Schriftlich Widerspruch einlegen mit Verweis auf die oben genannten Quellen und Auszahlung fordern. Funktioniert fast immer.
    2. Falls das nicht funktioniert sich einmalig Rechtsberatung holen, ggf MB (ist ansonsten aber auch bezahlbar) mit der Klärung der Fragen: wie sind die Chancen und wer zahlt den Anwalt am Ende (im Erfolgsfall der AG?)
    3. Ggf klagen (ich würde es tun)
    Das würde ich auch genauso so machen! Ich hab auch schon mehrere Personalabteilungen erlebt, die sich dumm stellen. Wenn denen aber klar wird, dass sie an jemanden geraten, der sich nicht darauf einlässt und bereit ist rechtliche Konsequenzen zu ziehen, werden die zahlen.



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  5. #10
    Diamanten Mitglied
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    bei uns arbeiten Schwangere auch ohne Patientenkontakt weiter. EEG, EKG-Befundung, Aufnahmebriefe diktieren etc.

    Bzgl. des Gehalts im BV, wie oben schon geschrieben: schriftlich um Korrektur der fehlerhaften Abrechnung ersuchen, geltend machen der nicht regelmäßigen Entgeltbestandteile, Rechtsberatung, ggf. Betriebsrat.



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