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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Deswegen ist es so wichtig, die Gesetzeslage zu kennen. Wie gesagt- beim Bundesfamilienministerium finden sich ganz viele Infos. Und "wir machen das halt so" ist keine Grundlage, wenn es um gesetzliche Regelungen geht.
    ... und eine Nachfrage ist kein rechtlich wirksames Instrument wie ein begründeter Widerspruch, das bearbeitet noch der Sachbearbeiter der es ggf wirklich nicht besser weiß und dem gesagt wird das passt schon so.
    Wie Wacken geschrieben hat, die rechtliche Begründung des Widerspruchs gleich mitliefern. Fast immer ist es dann erledigt. Ein Rechtsstreit kostet die Klinik auch Geld



  2. #12
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Und ja, auch Corona bedeutet nicht automatisch Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft.
    Die allgemeine Infektionsgefährdung sollte eh schon im Rahmen der GB beurteilt worden sein. Corona und ggf. erforderliche Schutzmaßnahmen (gerade bei der aktuellen Witterung) sollten noch zusätzlich beurteilt werden.

    Viele patientenferne Tätigkeiten sind möglich.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #13
    Feddich ;)
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    Von den Anwälten des Marburger Bundes kriegt man eigentlich schon handfeste Antworten. Einfach per Mail um Rechtsberatung in dieser Angelegenheit bitten, die rufen dich dann zurück.



  4. #14
    Gold Mitglied
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Und ja, auch Corona bedeutet nicht automatisch Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft.
    Die allgemeine Infektionsgefährdung sollte eh schon im Rahmen der GB beurteilt worden sein. Corona und ggf. erforderliche Schutzmaßnahmen (gerade bei der aktuellen Witterung) sollten noch zusätzlich beurteilt werden.

    Viele patientenferne Tätigkeiten sind möglich.
    Kann man diese GB eigentlich irgendwo nachlesen?
    Auch wenn der Thread schon etwas älter ist, weiß jemand wie das aussieht mit befristeten Vertrag und Beschäftigungsverbot und Elternzeit? Konkret- angenommen der Vertrag läuft währenddessen aus, hat man dann einen Anspruch darauf, dass die Zeit des BV hinten drangehangen wird?



  5. #15
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    24.01.2009
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    Bauschamane
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    16.362
    Die erste Frage ist falsch gestellt. Es gibt in dem Sinne nicht DIE GB.
    Dabei ist die Frage, was genau du meinst- die für deine Tätigkeit zutreffende GB? Die hätte dir zumindest im Ergebnis bei Beschäftigungsbeginn bekannt gegeben werden müssen. Ansonsten ist sie bei deinem Arbeitgeber zu finden. Meist hat die Sifa das Ding.
    Oder meinst du das Blankoformular was die Gewerbeaufsichtsämter als Anhalt zur Verfügung stellen incl. diverser Hinweise was mit "unverantwortbarer Gefährdung" gemeint ist?

    Und zu deiner anderen Frage:
    https://www.bmfsfj.de/blob/94398/48f...esetz-data.pdf
    Seite 13.
    Geändert von WackenDoc (15.02.2021 um 19:17 Uhr)
    This above all: to thine own self be true,
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    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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