Nun, Zwangsunterbringung ist auch ein Begriff aus dem Bereich der Zwangsbehandlung/Verwahrung von psychisch kranken Personen, aber du meintest anscheinend die Vorstellung im KH gegen den Willen des Patienten
Ich hätte den Patienten auch mit Hilfe der Polizei (meistens reicht ja die kurze Anwesenheit und der böse Blick) im Rahmen einer akuten nicht Einsichtsfähigkeit ("ich bin nicht die Treppe runtergefallen" vs. objektivem Sturzgeschehen als deutliches Anzeichen einer kognitiven Beeinträchtigung) und einer akuten Selbstgefährdung (Schädelhirntrauma) in ein somatisches krankenhaus gebracht.
Schwieriger wäre der Fall mit der alten Dame, die mit dem Vergiftungswahn psychiatrische Symptome zeigt, dennoch primär erst mal eine kardiologische Behandlung braucht. So etwas sind dann die aufwendigen Fälle, die viel telefonieren erfordern, leider gibt es kaum psychiatrische Abteilungen im gleichen Gebäude mit Kardio/Unfallchirurgie - und falls doch, sind die voll oder nicht zuständig - so dass man hier erst mal organisatorische Probleme zu lösen hat.