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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Oberpropofolist
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    Hallo zusammen,

    ein kniffliger Fall von Transportverweigerung hat mich neulich beschäftigt.

    Fall: Patient mit Typ II Diabetes (insulinpflichtig) erleidet Hypoglykämie (40mg/dl) und fällt während Malerarbeiten eine steile Treppe hinunter (ca. 10 Stufen). Äusserlich sichtbar 2 Hämatome frontal und occipital, diverse Schürfwunden und Ablederungen.
    Der RD wird gerufen, der Pat hatte durch Nachbarn schon Traubenzucker bekommen und Cola getrunken.
    BZ durch RD ca 100mg/dl. Nun verweigert der Patient jegliche Untersuchung oder Transport .

    Notarzt (ich) wird gerufen. Pat. weiter maximal uneinsichtig, bockig, " ich habe mich schon oft verletzt, mach Sie nicht so einen Wind"
    Letztlich kam eine Angehörige hinzu und konnte ihn zur Mitfahrt bewegen.

    Wäre das nicht der Fall gewesen, was hättet ihr gemacht ?
    - der Patient war kurz nach Hypoglyämie und potentiellem SHT meiner Meinung nach nicht zurechnungsfähig

    Polizei holen? Ordnungsamt ? Richter ? Zwangseinweisung durch mich ?

    Danke für eure Meinung,

    Lizard
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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Das genaue Prozedere ist je nach Landkreis unterschiedlich.
    Einfachster Fall- du darfst selbst einweisen und die RA/NFS sind als "Vollzugshelfer" geschult. Schwierigerer Fall- du musst den diensthabenden Richter informieren und das Ordnungsamt ggf. Polizei hinzuziehen.
    Ist auch eine Zeitfrage.

    Und das nächste tricky Problem ist, dass du eigentlich nur in geschlossene Psychiatrien zwangseinweisen kannst (evtl. auch nach Bundesland unterschiedlich)- der Patient da aber nicht behandelt werden kann.

    War er denn durch sein SHT so desorientiert? Oder von Hause aus so bockig?
    Die Hypoglykämie kannst du nicht heranziehen. Wenn die behoben ist, besteht eigentlich volle Orientierung.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #3
    Oberpropofolist
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    War er denn durch sein SHT so desorientiert? Oder von Hause aus so bockig?
    Tja, das war leider nicht zu eruieren. Klar, hätte jemand bestätigt, dass der immer so drauf ist, hätte ich ihn unterschreiben lassen und mich aus dem Staub gemacht.

    Die Hypoglykämie kannst du nicht heranziehen. Wenn die behoben ist, besteht eigentlich volle Orientierung.
    Ist das wirklich so ? Ich habe schon mehrmals erlebt, dass hypoglykäme Patienten auch bei BZ >100 noch deutlich verlangsamt und nicht orientiert waren.
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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bauschamane
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    16.362
    Naja- man kann ja erstmal klassisch den GCS bestimmen. Und was auch durchaus hilft, ist den Patienten mit eigenen Worten wiedergeben lassen, was man ihm zu den Gefahren einer Verweigerung verklickert hat. Also prüfen, ob er die Konsequenzen verstanden hat.

    Je nach dem wie du dich entscheidest, musst halt extrem gut dokumentieren.

    Achso- im Zweifel weiss entweder dein NEF-Fahrer oder jemadn von der RTW-Besatzung oder deine Leitstelle, wie das genaue Prozedere ist- vor allem die Frage Polizei oder Ordnungsamt.
    Ich hatte den Fall erst ein einziges Mal bei einer älteren Dame, die im Pflegeheim ihre Medikamente verweigert hat. Aber nicht weil sie angesichts ihres Alters eine bewusste Entscheidung zum Therapieabbruch gefällt hat, sondern weil sie den Zusammenhang zwischen fehlender Medikamenteneinnahme und Lungenödem nicht verstanden hat und auch noch meinte die Pfleger wollten sie mit den Tabletten vergiften.
    Betreuer nicht erreichbar. Lief dann über den Bereitschaftsrichter und begleitet hat die Polizei. Hat insgesamt 2 oder 3 Stunden gedauert. Achso- die Psych wollte sie natürlich nicht, weil kardiologisches Problem und die Kardio durfte sie nicht nehmen weil Einweisung nach PsychKG.
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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Hat der vielleicht während der Arbeit ordentlich gesoffen? Würde den niedrigen BZ, den Sturz und den jähzornigen Charakter erklären Damit hättest du zumindest schon mal einen Ansatzverdacht mit dem du ihn dann notfalls mit Polizei oder aber halt mit den Jungs vom RD einkassieren kannst.



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