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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Oberpropofolist
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    02.08.2009
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    1.509
    ^^nee "leider" war er nicht besoffen. Klassisch Insulin gespritzt, gearbeitet und nix gegessen.
    Man konnte gar nicht mit dem reden, weil nach jedem Satz angefangen hat zu schreien, dass er gaaaanz sicher keine Hirnblutung habe und auch auf jeden Fall überhaupt nicht Treppe runtergefallen sei.

    Naja, ich hoffe es bleibt bei vereinzelten Konfrontationen dieser Art ;)
    I use multi-million dollar satellites to find tupperware in the woods - what´s your hobby ?



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Polizei dazuholen, die kann den Patienten in Gewahrsam nehmen und einem Krankenhaus zuführen, sofern Gefahr für Leib und Leben besteht. Dafür verlassen sie sich in der Regel auf ein ärztliches Zeugnis
    Von dort kann ggf. ein Richter involviert werden und eine Notfall-Betreuung initiiert werden.

    Zwangseinweisungen direkt sind nur in ein psychiatrisches Krankenhaus möglich. Ohne Polizei besteht hier keine Handlungskompetenz außer Gesprächstherapie



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  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Ah stimmt- das war das. Gewahrsamsnahme und Zuführung in ein Krankenhaus vs PsychKG. Danke für die Erinnerung DA1994. Das hatte ich nicht mehr auf dem Schirm.

    Also wenn er sich nicht an den Sturz erinnert und das auch nicht im Gedächtnis bleibt, dann ist das eine Indikation für´s Krankenhaus.

    Aber ja- die Konstellation ist nicht soo häufig. Die meisten bekommt man überredet oder sie sind so neben der Spur, dass sie sich nicht klar äußern können oder man kann sie halbwegs ruhigen Gewissens vor Ort lassen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  4. #9
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Ist eigentlich relativ einfach.
    Unterschiedliches Prozedere zwischen Städten/Landkreisen ist egal, maßgeblich ist das PsychKG des Landes, die Organisation auf kommunaler Ebene ist durchaus unterschiedlich, dient aber zum Handling derselben Sachlage. Ob das dann durch Feuerwehr, Ordnungsamt o.a. organisiert ist, muss den Notarzt nicht interessieren, da er nur das ärztliche Zeugnis beisteuert.
    Hinterher kommt eh die richterliche und fachpsychiatrische Begutachtung, wenn Unterbringung gem PsychKG erfolgt.

    Für den konkreten Fall vor Ort heisst das:
    Ist der Patient JETZT orientiert und in der Lage, die Folgen seines Handelns alltagsadäquat einzuschätzen?
    Dann kein PsychKG oder keine Zwangsunterbringung.

    Hat er Symptome einer Commotio, ist schwer intoxikiert, fremd- oder selbstgefährdend? Dann eben durchsetzen.

    Interessant auch bei Patienten mit chron Abusus...man wird ja nicht jeden Spiegeltrinker mit 1,x Promille oder jeden IVDU zwangseinweisen, nur weil er auf seinem Stoff ist.



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  5. #10
    Registrierter Benutzer
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    Das PsychKG spielt bei somatische erkrankten Patienten keine Rolle. Hat der Patient eine Commotio und kann die Folgen seines Handelns nicht abschätzen, dann ist er nicht einwilligungs- und steuerungsfähig und man trifft als Arzt die Entscheidungen.



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