Das Thema Honorararzt hatten wir schon gefühlt 1000mal. In Deinem Fall kommt allerdings hinzu, daß die DRV sich bei KV-Ärzten sehr zurückhält, obwohl die Definition einer Scheinselbstständigkeit weit überwiegend zutrifft (nur ein Auftraggeber, kein Risiko, vorgegebener Ort und Zeit...).
Und sogar Selbstanzeigen verliefen im Sande. Aber bevor man sich mit dem mächtigen KV-System anlegt und dieses wegen Scheinarbeit juristisch kippt, geht man lieber auf "kleine" Honorarärzte und Honorarnotärzte los