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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo liebe Kollegen!

    Ich bin als Ärztin in Teilzeit von der Uni angestellt, und habe als Corona Helfer von der KV Dienste als Honorararzt angeboten bekommen. Ich habe gerade versucht herauszufinden, was ich nun alles tun muss bezüglich Abgaben, Steuern, Krankenversicherung, und wem ich was melden muss. Ich bin heillos überfordert, es ist wirklich nicht einfach herauszufinden, an was man alles denken muss.Kann vielleicht jemand von euch aus eigener Erfahrung sagen, an was ich denken muss? Fallstricke?
    Dankeschön!!



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  2. #2
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Das Thema Honorararzt hatten wir schon gefühlt 1000mal. In Deinem Fall kommt allerdings hinzu, daß die DRV sich bei KV-Ärzten sehr zurückhält, obwohl die Definition einer Scheinselbstständigkeit weit überwiegend zutrifft (nur ein Auftraggeber, kein Risiko, vorgegebener Ort und Zeit...).
    Und sogar Selbstanzeigen verliefen im Sande. Aber bevor man sich mit dem mächtigen KV-System anlegt und dieses wegen Scheinarbeit juristisch kippt, geht man lieber auf "kleine" Honorarärzte und Honorarnotärzte los
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    19.08.2009
    Beiträge
    23
    Das hat keine meiner Fragen beantwortet

    Ich werde einfach mal die zuständigen Stellen anschreiben



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    26.07.2020
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    1.126
    Darf ich fragen wie du zu dem Angebot gekommen bist? Hast du vorher schon KV Dienste gemacht? Oder haben sich die einfach zufällig in eurer Abteilung nach Ärzten umgesehen? Hast du Kollegen die KV Dienste machen?



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Du musst einen Befreiungsantrag gegenüber der DRV stellen. Normalerweise wird dann automatisch ein Clearingverfahren eingeleitet.
    Steuern ist relativ einfach- du gibst das bei der nächsten Steuererklärung als selbständige Einkünfte an. Und wenn du deinen Steuerbescheid hast, dann zahlst du deinen Ärzteversorgungs-Obulus.

    Ganz wichtig- kläre wie das mit der Unfallversicherung und Haftpflicht geregelt ist. Ggf. kannst das schön selber zahlen.

    Und sieh zu, dass du einen ordentlichen Vertrag und Abrechnung bekommst. Sonst wirst du am Ende mit den Nachweisen nicht glücklich.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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