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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von davo Beitrag anzeigen
    @Naomi:

    Harte Fakten dazu kenn ich nicht, aber ab 195 würd ich mir keine nennenswerten Sorgen mehr machen.
    Supi, vielen lieben Dank dann hoffe ich einfach das Beste.
    Liebe Grüße



  2. #7
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    Zitat Zitat von ina228 Beitrag anzeigen

    Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege: ich habe es so verstanden dass diese 187,186 etc komplett für alle gelten, da einige Fragen anscheinend einfach komplett für ALLE rausgenommen werden, egal ob richtig oder falsch.
    Ansonsten habe ich immer mal wieder gelesen, dass Leute sogar mit 181 bestanden hatten durch diesen Nachteilsausgleich da glaube ich.
    So ist es nicht ganz - wenn du die eliminierten Fragen richtig hast, dann erhältst du für die Fragen auch jeweils einen Punkt und die Fragen zählt zu deiner eigenen, persönlichen Bestehensgrenze mit dazu. Die Berechnung hängt aber auch davon ab, wie viele Personen die Frage dann richtig hatten - auf der IMPP Seite ist da ein Rechenbeispiel zu finden: https://www.impp.de/pruefungen/allge...engrenzen.html



  3. #8
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    Vielen lieben Dank dir für deine Antwort.

    Aber dennoch bin ich mir grad nur so halb sicher wie sehr ich das verstanden habe.
    Denn bei dir klingt es so, als ob das zu meinem Nachteil sein könnte - aber gilt nicht generell die Devise, dass in jeden Fall NIE etwas zu dem Nachteil geschieht?
    Deshalb immer die bessere Variante genommen wird?
    Es scheint mir unlogisch, dass jemand eine höhere Grenze hat wenn er eine vermeintlich „unkorrekte“ Frage als richtig beantwortet hat. Oder ?

    Und allgemein: habe ich es nun richtig verstanden:
    Beim IMPP steht bei F20 187 und bei H19 186 z.B.
    Das sind doch die Werte OHNE Nachteilsausgleich - richtig?
    Also mit denen JEDER bestanden hat.
    Die Fragen mit dem Nachteilsausgleich ziehen doch jeweils personenbezogene Bestehensgrenzen mit sich? Sodass wie jemand hier meinte auch 181 gereicht hatten bei dieser Person X.

    Bitte klärt mich auf 🙈

    Danke ❤️



  4. #9
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    Zur Frage wie es passieren kann, dass sich eine Eliminierung nachteilig auswirkt:
    Nehmen wir zunächst mal an die Bestehensgrenze liegt durch die Gleitklausel bei 58,7%. Das entspricht 187,84 Punkten und ist bei einer durchschnittlichen Leistung von etwa 75.26% in der Referenzgruppe. Außerdem nehmen wir an, dass du insgesamt 188 Punkte also 58,75% geholt hast.
    Nun nehmen wir an (so viele Annahmen), dass es eine Frage gibt, die alle außer dir falsch beantwortet haben und die nun vom IMPP (als einzige Frage) als fehlerhaft eingestuft und herausgenommen wird. Für dich ändert sich damit überhaupt nichts. Du hattest die Frage wie intendiert beantwortet, behältst deinen Punkt und hast weiterhin 58,75%.
    Was passiert in der Referenzgruppe? Dort erhöht sich dadurch, dass die eliminierte Frage nicht gewertet wird die durchschnittliche Leistung. In diesem Fall um etwa 0,23% auf ca. 75,49%. Was bedeutet das für die Bestehensgrenze? Die liegt ja bei 78% der Referenzgruppe. Also jetzt 58,88%. Obwohl diese Frage also überhaupt keine Auswirkung auf dein Prüfungsergebnis hatte liegt die Bestehensgrenze nun leider über deinem Ergebnis
    Dieser Fall wird in dem Heft mit den Praktischen Hinweisen vom IMPP im Abschnitt zur Eliminierung explizit angesprochen. Allerdings ohne Beispiel.
    Ich hoffe das hat geholfen.



  5. #10
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    Les dir doch bitte einfach den Link durch - da ist alles wirklich GANZ GENAU mit Zahlenbeispielen nachgerechnet. Bevor man nicht den offiziellen Zettel in der Hand hält, kann man leider nichts sagen. Kommt ja auch drauf an, welche Fragen wirklich rausgenommen werden und wie man die beantwortet hat.



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